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Zeitwohnen Update: Januar 2026

Berlin lebt von Bewegung. Wenn internationale Fachkräfte, Wissenschaftler, Studierende oder Menschen in einer persönlichen Ausnahmesituation kurzfristig eine Wohnung brauchen, entscheidet oft das Angebot an möbliertem Wohnen auf Zeit. Genau hier setzt Zeitwohnen an, das in der Praxis ab einer Mietdauer von einem Monat klar auf Wohnen ausgerichtet ist. Dennoch behandeln einzelne Berliner Bezirke Zeitwohnen in sozialen Erhaltungsgebieten seit Kurzem als genehmigungspflichtige Nutzungsänderung und versagen diese Genehmigung pauschal.

Was als Schutzinstrument gedacht ist, droht so zu einem uneinheitlichen Verfahren mit erheblichen Folgen für Mobilität, Integration und Standortattraktivität zu werden. Ein durch uns beauftragtes juristisches Gutachten zeigt, warum dieser Ansatz rechtlich nicht trägt und politisch falsche Anreize setzt. In dieser Ausgabe ordnen wir die Praxis ein und skizzieren Lösungen, die Mieter schützen, ohne Berlins Weltoffenheit zu gefährden. Wie immer freuen wir uns auf Ihr Feedback und die Diskussion.

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre. Den Newsletter finden Sie hier als PDF.

Ihr Jan Hase
CEO Wunderflats

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