Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
Die Energieeffizienz von Gebäuden wird zur Schlüsselaufgabe für Vermieter.
Mit dem Heizungsgesetz 2025, eng verknüpft mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), beginnt eine neue Phase: Heizsysteme müssen schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt, Nachweise erbracht und Fristen eingehalten werden.
Das bedeutet: mehr Verantwortung, aber auch neue Chancen.
Wer frühzeitig modernisiert, profitiert doppelt:
- durch staatliche Förderungen und steuerliche Vorteile,
- und durch eine höhere Attraktivität der Immobilie auf dem Mietmarkt.
Besonders im Bereich möbliertes Wohnen auf Zeit kann Energieeffizienz ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein. Wohnungen mit moderner Heiztechnik, niedrigem Verbrauch und transparenten Energiewerten werden von vielen Mietern aktiv gesucht und lassen sich schneller vermieten. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt,
- welche Pflichten und Fristen Sie als Vermieter beachten müssen,
- welche Förderprogramme relevant sind,
- und wie Sie Ihr Objekt rechtssicher und wirtschaftlich modernisieren.
2. Rechtlicher Rahmen
Das Heizungsgesetz 2025 ist Teil der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Ziel: Heizen in Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Der Gebäudesektor verursacht rund 30 Prozent der CO₂-Emissionen, hier setzt das Gesetz an.
Ab 2025 dürfen neu eingebaute Heizungen nur noch betrieben werden, wenn sie mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen.
Diese Vorgabe gilt:
- Sofort für Neubauten.
- Gestaffelt für Bestandsgebäude, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.
- Flexibel bei technischen oder wirtschaftlichen Härtefällen.
Für Vermieter bedeutet das:
Jede Modernisierung einer Heizungsanlage muss künftig geprüft werden. Zulässig sind zum Beispiel Wärmepumpen, Hybridheizungen, Fernwärmeanschlüsse oder Biomasseanlagen.
Auch Dokumentation spielt eine zentrale Rolle:
Nach jedem Heizungstausch oder jeder Sanierung müssen Nachweise über Effizienz und Energieanteil erbracht werden. Grundlage sind etwa:
- ein aktueller Energieausweis,
- eine Fachunternehmererklärung,
- oder eine Bestätigung der Förderstelle.
💡 Tipp: Bewahren Sie alle Nachweise digital auf, so sind Sie bei Förder- und Behördenprüfungen optimal vorbereitet.
Wer die Pflichten ignoriert, riskiert Bußgelder bis zu 50 000 Euro und den Verlust von Förderansprüchen. Frühzeitige Planung und eine gut geführte Dokumentation sind daher entscheidend.
3. Pflichten und Fristen
Das Heizungsgesetz verpflichtet Eigentümer, Heizungsanlagen schrittweise auf erneuerbare Energien umzustellen.
Die zentrale 65-Prozent-Regel gilt dabei nicht erst ab 2025, sondern bereits seit dem 1. Januar 2024 für alle neu eingebauten Heizungen.
Für Bestandsgebäude wird sie erst dann verbindlich, wenn die jeweilige Kommune ihre kommunale Wärmeplanung abgeschlossen hat, spätestens bis zum 30. Juni 2026 in Großstädten und bis zum 30. Juni 2028 in kleineren Gemeinden.
Wann genau Vermieter aktiv werden müssen, hängt somit vom Zeitplan der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ab.
Zentraler Punkt der 65-Prozent-Regel ist jedenfalls: Neue Heizungen müssen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen.
Was bedeutet das für Vermieter
- Neubauten: Die Regel gilt sofort.
- Bestandsgebäude: Verpflichtend, sobald die jeweilige Kommune eine Wärmeplanung abgeschlossen hat. In Großstädten wird das meist früher der Fall sein, in kleineren Gemeinden später.
- Pflicht zum Austausch: Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und keine Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik verwenden, müssen ersetzt werden.
Damit Vermieter Planungssicherheit haben, empfiehlt sich ein genauer Blick in die kommunale Wärmeplanung. Sie gibt vor, ob ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich oder der Einbau einer Wärmepumpe sinnvoll ist.
Übergangsfristen und Ausnahmen
Das Gesetz lässt Raum für Flexibilität.
- Wenn die Umrüstung technisch nicht machbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist, kann eine befristete Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
- Eine Befreiung von der Austausch- oder Modernisierungspflicht kann nur im Einzelfall gewährt werden, etwa wenn die Umsetzung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
- Solche Härtefallregelungen müssen bei der zuständigen Behörde beantragt und begründet werden.
- Es gibt keine pauschale Altersgrenze oder automatische Ausnahme für Eigentümerinnen und Eigentümer höheren Alters.
- Auch Gebäude unter Denkmalschutz sind von bestimmten Anforderungen ausgenommen.
Diese Ausnahmen müssen nachgewiesen und in der Regel von der zuständigen Behörde bestätigt werden.
💡Hinweis zur Übergangszeit:
Bis die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist, dürfen Eigentümer weiterhin Heizungen einbauen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, etwa Gas- oder Ölhybridsysteme.
Allerdings gilt in diesem Fall eine Beratungspflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Vor dem Einbau muss eine Energie- oder Heizungsberatung durch eine qualifizierte Fachperson erfolgen. Dabei werden mögliche Alternativen auf Basis erneuerbarer Energien geprüft und dokumentiert.
Diese Dokumentation ist aufzubewahren und kann von der zuständigen Behörde angefordert werden.
Wichtig: Wer eine Modernisierung plant, sollte den Antrag so früh wie möglich stellen, da die Konditionen für Einzelmaßnahmen (Dämmung/Fenster) künftig strenger fokussiert werden könnten.
Nachweispflichten und Dokumentation
Nach jedem Austausch oder jeder Modernisierung sind Vermieter verpflichtet,
- eine Fachunternehmererklärung einzuholen,
- den Energieausweis zu aktualisieren,
- und die Unterlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
💡 Tipp: Legen Sie ein digitales Sanierungsdossier an, so behalten Sie Fristen, Förderanträge und Nachweise im Blick.
Warum rechtzeitiges Handeln wichtig ist
Wer wartet, riskiert Engpässe bei Fachbetrieben, steigende Kosten und den Verlust von Fördermitteln.
Frühzeitige Planung ermöglicht bessere Angebote, realistische Zeitrahmen und eine effiziente Abstimmung mit Mietparteien.
4. Kosten, Umlage und Mietrecht
Heizungsmodernisierungen sind mit erheblichen Investitionen verbunden. Ziel soll daher eine faire Kostenverteilung sein: Während der Vermieter die Immobilie zukunftsfähig macht, profitieren Mieter von moderner Technik und stabilen Energiekostenanteilen.
Grundsätze der Kostenverteilung
Bei energetischen Modernisierungen dürfen Vermieter gemäß § 559 BGB bis zu 8 Prozent der anrechenbaren Kosten auf die Jahresmiete umlegen, abzüglich erhaltener Zuschüsse, Förderungen und ersparter Instandhaltungskosten.
Die Mieterhöhung ist schriftlich zu begründen und rechnerisch nachvollziehbar darzustellen.
Ob und in welchem Umfang Kosten tatsächlich umgelegt werden dürfen, hängt von den gesetzlichen Vorgaben der §§ 559 bis 559e BGB sowie einer korrekten und fristgerechten Ankündigung ab.
Heizungsmodernisierung nach § 559e BGB
Für Maßnahmen an der Heizungsanlage gelten zusätzlich heizungsspezifische Kappungsgrenzen:
- maximal 0,50 Euro je m² Wohnfläche pro Monat,
- über einen Zeitraum von höchstens sechs Jahren,
- auch dann, wenn 10 Prozent der Modernisierungskosten rechnerisch mehr ergeben würden.
Auch hier sind Fördermittel und ersparte Instandhaltung von den Kosten abzuziehen, bevor die Umlage berechnet wird.
💡 Tipp: Halten Sie alle Belege geordnet und erläutern Sie den energetischen Nutzen. Das schafft Vertrauen und vermeidet Einwände.
Nachweis und Verfahren
Vorab Ankündigung der Maßnahme mit Art, Umfang, Dauer und voraussichtlicher Mieterhöhung.
Nach Abschluss ist eine formwirksame Mieterhöhungserklärung mit Berechnung und Auflistung der abgezogenen Fördermittel erforderlich.
Rechnungen, Förderbescheide und Fachunternehmererklärungen sollten geordnet und mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden, um die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie mögliche Förder- und Steuerprüfungen belegen zu können.
Hinweis zur Systematik
- § 559 BGB bleibt für klassische Modernisierungen maßgeblich.
- § 559e BGB ergänzt diese Regelung speziell für Heizungsmodernisierungen mit der genannten Kappung.
Ankündigungspflichten und Fristen
Vor Beginn der Arbeiten müssen Mieter mindestens drei Monate vorher schriftlich informiert werden.
Die Mitteilung sollte enthalten:
- Art und Umfang der Modernisierung
- voraussichtliche Dauer
- erwartete Mieterhöhung
Fehlt diese Ankündigung oder enthält sie unklare Angaben, können Mieter die Duldung verweigern.
Während der Bauarbeiten ist eine vorübergehende Mietminderung möglich. Transparente Kommunikation hilft, Konflikte zu vermeiden.
Sonderkündigungsrecht der Mieter nach § 561 BGB
Erhalten Mieter nach Abschluss der Modernisierung eine Mieterhöhung nach § 559 oder § 559e BGB, steht ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.
Sie können das Mietverhältnis bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung mit einer Frist von zwei weiteren Monaten kündigen.
Dieses Recht soll Mieter entlasten, wenn die Modernisierung zu einer für sie nicht tragbaren Mehrbelastung führt.
Besonderheiten bei möblierten Wohnungen
Im Bereich des möblierten Wohnens auf Zeit gelten besondere Rahmenbedingungen:
- Die Miete wird meist als Warmmiete oder Pauschalmiete vereinbart.
- Betriebskosten und Energiekosten sind darin bereits enthalten.
- Eine Umlage zusätzlicher Investitionskosten ist daher in der Regel nicht zulässig.
Dafür profitieren Vermieter auf Zeit von einem Vorteil:
Energieeffiziente, modern ausgestattete Wohnungen erzielen auf Plattformen wie Wunderflats eine nachweislich höhere Nachfrage und Auslastung.
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5. Förderung, Finanzierung und Steuern
Die Kosten einer Heizungsmodernisierung können schnell fünfstellige Beträge erreichen. Doch der Staat unterstützt Vermieter mit Förderprogrammen, Zuschüssen und steuerlichen Anreizen, die den finanziellen Aufwand deutlich senken können.
Staatliche Förderungen entlasten hier nicht nur den Vermieter bei der Investition, sondern dämpfen auch den Umlagebetrag für den Mieter.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Das wichtigste Instrument ist die BEG, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW-Bank abgewickelt wird. Sie unterscheidet zwischen zwei zentralen Bereichen:
- BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): Förderung einzelner Maßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung oder Fensteraustausch. Zuschüsse liegen aktuell bei rund 30 Prozent der förderfähigen Kosten, je nach Maßnahme, Antragsteller und Bonusprogrammen.
- KfW-Kredite für Effizienzhaus-Sanierungen: Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen, besonders geeignet für Komplettsanierungen oder größere Mehrfamilienhäuser.
Wichtig: Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Arbeiten beginnen.
Eine Förderung nachträglich zu beantragen ist in der Regel ausgeschlossen. Außerdem darf die Maßnahme nur von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden, da deren Bestätigung Voraussetzung für die Auszahlung ist.
💡 Tipp: Prüfen Sie regelmäßig die aktuellen Konditionen auf den Seiten von BAFA und KfW! Förderquoten können sich ändern.
Steuerliche Vorteile
Neben Zuschüssen bietet das Steuerrecht weitere Möglichkeiten, Kosten zu reduzieren:
- Privatpersonen können 20 Prozent der Sanierungskosten (bis zu 40.000 Euro pro Objekt) über drei Jahre verteilt steuerlich absetzen (§ 35c EStG).
- Bei gewerblicher Vermietung sind energetische Modernisierungen abschreibungsfähig und können teilweise als Sonderabschreibung geltend gemacht werden.
- Wichtig ist die saubere Dokumentation der Maßnahmen. Nur belegte Investitionen werden anerkannt.
Eine Rücksprache mit einer steuerlichen Fachperson hilft, alle Vorteile optimal auszuschöpfen.
Finanzierung und Kombination von Programmen
Viele Banken bieten inzwischen spezielle „Green Loans“ oder Nachhaltigkeitskredite an.
Diese können mit staatlichen Zuschüssen kombiniert werden, sofern die Förderbedingungen dies zulassen. Achten Sie dabei auf:
- Förderobergrenzen: Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist nicht erlaubt.
- Zeitliche Abstimmung: Förderanträge sollten parallel mit der Finanzierungsplanung gestellt werden.
- Unterlagen: Angebote, Rechnungen und Nachweise müssen vollständig und digital eingereicht werden.
6. Umsetzung in der Praxis: Die Roadmap
Die gesetzlichen Anforderungen klingen komplex, doch mit einem klaren Plan lässt sich die Heizungsmodernisierung effizient und rechtssicher umsetzen.
Folgende Schritte haben sich für Vermieter bewährt:
1. Bestandsaufnahme und Energieberatung
Startpunkt ist eine sorgfältige Analyse.
- Prüfen Sie Alter, Effizienz und Zustand der Heizungsanlage.
- Lassen Sie sich von einer qualifizierten Energieberatung den aktuellen Energieverbrauch und mögliche Einsparpotenziale aufzeigen.
- Die Beratung wird häufig selbst schon staatlich gefördert.
💡 Tipp: Ein Energieausweis zeigt auf einen Blick, wo Ihr Gebäude im Vergleich steht und welche Modernisierungen am meisten bewirken.
2. Technologieauswahl und Planung
Wählen Sie ein Heizsystem, das zu Gebäudegröße, Dämmzustand und Energiebedarf passt.
Mögliche Optionen:
- Wärmepumpe: besonders effizient bei guter Dämmung und Niedertemperatursystemen.
- Hybridheizung: Kombination aus fossiler und erneuerbarer Energie ist sinnvoll als Übergangslösung.
- Fern- oder Nahwärme: attraktiv, wenn ein Anschluss bereits besteht oder geplant ist.
Erstellen Sie anschließend einen Zeit- und Kostenplan. Holen Sie mehrere Angebote von zertifizierten Fachbetrieben ein, bevor Sie Förderanträge stellen.
3. Durchführung und Kommunikation
Informieren Sie Ihre Mieter frühzeitig über die geplanten Arbeiten, den Zeitrahmen und mögliche Einschränkungen.
Während der Bauphase gilt: Transparenz reduziert Konflikte.
- Halten Sie Fortschritte fest (Fotos, Dokumente).
- Prüfen Sie regelmäßig, ob die Maßnahme dem Förderantrag entspricht.
Stimmen Sie Termine eng mit Handwerkern und Mietparteien ab.
4. Nachweise und Dokumentation
Nach Abschluss der Arbeiten müssen folgende Unterlagen sorgfältig archiviert werden:
- Rechnungen und Zahlungsbelege,
- Fachunternehmererklärungen,
- aktualisierter Energieausweis,
- Förderbescheide.
Diese Dokumente sichern nicht nur Ihre Förderansprüche, sondern dienen auch als Qualitätsnachweis bei zukünftiger Vermietung oder einem Verkauf.
7. Praxisbeispiel: Heizungsmodernisierung im Mehrfamilienhaus
Wie die Umsetzung des Heizungsgesetzes 2025 in der Realität aussehen kann, zeigt das fiktive Beispiel eines Vermieters aus Hannover.
Er besitzt ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten, Baujahr 1985. Die zentrale Gasheizung war 33 Jahre alt und entsprach nicht mehr den aktuellen Effizienzstandards.
1. Ausgangslage
Die Heizkosten stiegen stetig, und mehrere Mieter beklagten ungleichmäßige Wärmeverteilung.
Gleichzeitig lief die Förderung für effiziente Heizsysteme auf Hochtouren. Der Vermieter entschied sich daher, die Heizung zu modernisieren, bevor Fristen und Handwerkerkosten weiter anstiegen.
2. Planung und Entscheidung
Nach einer Energieberatung prüfte er verschiedene Optionen.
Zur Auswahl standen:
- eine Luft-Wasser-Wärmepumpe,
- eine Hybridlösung aus Gas und Solarthermie,
- sowie ein Anschluss an das städtische Fernwärmenetz.
Da die Kommune ihre Wärmeplanung bereits abgeschlossen hatte, war der Fernwärmeanschluss die wirtschaftlichste Variante.
Er senkte den CO₂-Ausstoß erheblich und garantierte langfristig stabile Energiekosten.
💡 Tipp: Kommunale Wärmepläne sind öffentlich einsehbar. Prüfen Sie, ob Ihre Immobilie in ein geplantes Netzgebiet fällt.
3. Umsetzung und Ergebnis
Die Arbeiten dauerten sechs Wochen. Während der Umstellung erhielten die Mieter regelmäßige Updates und konnten die Fortschritte online verfolgen. Nach Abschluss wurde der Energieausweis aktualisiert und in den Inseraten auf Wunderflats ergänzt.
Das Ergebnis:
- Energieverbrauch sank um rund 40 Prozent,
- Betriebskosten reduzierten sich deutlich,
- Vermarktung: Die Wohnungen waren innerhalb weniger Tage erneut vermietet.
Der Vermieter profitierte zudem von einer BAFA-Förderung für den Fernwärmeanschluss und konnte die restlichen Kosten steuerlich geltend machen.
8. FAQ: Häufig gestellte Fragen von Vermietern
Nein. Solange Ihre Heizung effizient arbeitet und nicht älter als 30 Jahre ist, besteht keine unmittelbare Austauschpflicht.
Die 65-Prozent-Regel greift erst, wenn eine neue Anlage installiert wird oder die Kommune ihre Wärmeplanung abgeschlossen hat.
Die Fristen richten sich nach der kommunalen Wärmeplanung.
In Großstädten werden die Vorgaben meist früher umgesetzt, in kleineren Gemeinden später.
Informieren Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung, wann der Wärmeplan für Ihre Region gilt. Erst dann wird die Regel verbindlich.
Wer gegen Nachweis- oder Austauschpflichten verstößt, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Zudem können Förderungen verweigert oder zurückgefordert werden.
Mit guter Planung und Dokumentation lassen sich solche Risiken vermeiden.
Ja, in wirtschaftlichen Härtefällen ist eine befristete Ausnahme möglich.
Diese muss bei der zuständigen Behörde beantragt und begründet werden.
Die Fristverlängerung gilt jedoch nur zeitlich begrenzt und sollte gut dokumentiert sein.
Bei möblierten Wohnungen sind Heiz- und Nebenkosten meist bereits in der Warmmiete enthalten.
Eine zusätzliche Umlage von Modernisierungskosten ist in der Regel nicht möglich.
Allerdings steigert eine energieeffiziente Ausstattung nachweislich die Vermietungschancen und kann zu höheren Buchungsraten führen.
Bei Pauschalmieten empfiehlt es sich, den neuen energetischen Standard bei der nächsten Neuvermietung transparent abzubilden. So wissen Mieter genau, für welchen (nachhaltigen) Standard sie bezahlen.
- Fachunternehmererklärung
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- aktualisierter Energieausweis
- Bescheid über Förderbewilligung
💡 Tipp: Führen Sie ein digitales Archiv! So bleiben Sie bei Nachweispflichten und Förderprüfungen auf der sicheren Seite.
9. Fazit & Disclaimer
Das Heizungsgesetz 2025 markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die Immobilienbranche.
Für Vermieter bedeutet es vor allem eines: Planung statt Panik.
Wer frühzeitig handelt, sich informiert und Förderprogramme nutzt, kann die gesetzlichen Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern auch Vorteile daraus ziehen.
Eine moderne Heizungsanlage senkt Betriebskosten, steigert den Immobilienwert und macht Ihr Objekt für Mieter attraktiver, besonders im Segment des möblierten Wohnens auf Zeit.
Die wichtigsten Schritte in Kürze:
- Frühzeitig Wärmeplanung und Gebäudezustand prüfen.
- Förderungen beantragen, bevor die Maßnahme startet.
- Nachweise vollständig dokumentieren und digital sichern.
Mieter rechtzeitig informieren und transparent kommunizieren.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar – die Inhalte dieser Seite wurden ausschließlich zu Ihrer Information erstellt. Da wir als Plattform agieren, können und dürfen wir zwar unsere Einschätzungen teilen, Ihnen aber keine rechtlich bindende Empfehlung für Ihr individuelles weiteres Vorgehen geben.
Stand: Januar 2026.
Rechtliche Prüfung durch Stephan Hartmann, Ass. jur., Data Privacy Officer bei Lecturio – Tiflis, Georgien
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite wurden zu Informationszwecken erstellt. Stephan Hartmann, Ass. jur., Data Privacy Officer bei Lecturio, wurde damit beauftragt, diesen Artikel auf rechtliche Korrektheit zu prüfen. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte immer an eine qualifizierte Rechtskraft, insbesondere wenn Sie als nicht in Deutschland ansässiger Vermieter Immobilien vermieten oder wenn Ihre Situation rechtlich komplex ist.





