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Sollten Sie eine Hausratversicherung als Vermieter:in für Ihre möblierte Wohnung abschließen?

Eine Hausratversicherung als Vermieter:in ist besonders sinnvoll für möblierte Wohnungen. In diesem Artikel zeigen wir, warum

Sie haben sorgfältig Ihre Wohnung mit Möbeln und Elektrogeräten ausgestattet, um eine Wohlfühloase für Ihre Mieter:innen aus aller Welt zu schaffen. Doch unvorhergesehene Ereignisse wie Feuer- oder Wasserschäden können Ihre Investition gefährden, vor allem, wenn die Schäden die hinterlegte Kaution übersteigen.

Deswegen hat die Hausratversicherung für Vermieter:innen möblierter Wohnungen eine ganz besondere Bedeutung. In diesem Artikel zeigen wir, warum sich eine Hausratversicherung als Vermieter:in auszahlt.

Wogegen schützt Sie eine Hausratversicherung?

Bei einer möblierten Wohnung kann eine Hausratversicherung besonders wichtig sein. Der Begriff „Hausrat“ umfasst sämtliche Gegenstände im Haushalt, die zur Einrichtung, Nutzung oder zum Verbrauch dienen. Darüber hinaus deckt diese Art von Versicherung eine breite Palette von Schäden ab, darunter Einbruchdiebstahl, Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-/Hagel- und Elementarschäden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Hausratversicherung nicht automatisch alle Situationen abdeckt. Die Hausratversicherung deckt normalerweise keine Schäden ab, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Soll gegen jede Eventualität versichert werden, kann dies zu zusätzlichen Kosten führen. Generell gibt es jedoch Ausnahmen, die vom Versicherungsnehmer im Voraus zu beachten sind.

Während Feuerschäden grundsätzlich abgedeckt sind, können spezifische Fälle wie Schwelbrände eine Ausnahme bilden und nicht versichert sein. Erstattung bei Sturmschäden, zum Beispiel, erfolgt in der Regel ab Windstärke 8 bei geschlossenen Fenstern. Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Erdbeben sind nicht standardmäßig abgedeckt. Daher ist es wichtig, sich vorher genauestens zu erkundigen und zu informieren, welche Schäden konkret abgedeckt sind und wo eine Zusatzversicherung nötig wäre. 

Reicht die Haftpflichtversicherung Ihrer Mieter:innen aus?

Ob es sich um einen Riss im Parkettboden oder eine Delle in der Tür handelt, Sachschäden lassen sich manchmal nicht vermeiden. Wenn solch ein Schaden auftritt, liegt die Verantwortung üblicherweise beim Mieter, die Kosten für die Reparatur zu tragen. In den meisten Fällen übernimmt die Haftpflichtversicherung der Mieter  die Abwicklung dieser Schäden. 

WICHTIG: In Deutschland sind rund 48 Millionen Menschen ab dem 14. Lebensjahr haftpflichtversichert, was Deutschland zu einem der meist versicherten Länder der Welt macht. Bei Mieter:innen aus anderen Ländern, allerdings, kann dieser Prozentsatz variieren und fällt im Allgemeinen niedriger aus. Dies kann im Schadensfall zu Problemen führen, wenn Ihre Mieter:innen die anfallenden Kosten nicht tragen können und die Kosten die Höhe der Kaution übersteigen.

Vermieter können gemäß § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Mietkaution von bis zu drei Monatsmieten verlangen. Wichtig ist dabei, dass weder Vorauszahlungen für Nebenkosten noch zusätzliche Möblierungszuschläge in die Berechnung der Kaution einfließen. Eine hohe Mietkaution reicht jedoch eventuell nicht aus, um mögliche Schadensfälle zu begleichen. Gleichzeitig kann eine hohe Kaution Mieter:innen davon abhalten, ein kurzzeitiges Mietverhältnis einzugehen. 

Lernen Sie Ihre Mieter:innen kennen: Ein Blick hinter die Wohnungstür: Das sind die Mieter:innen Ihrer möblierten Wohnung auf Zeit.

Dürfen Sie eine Haftpflichtversicherung von Ihren Mieter:innen verlangen?

In einigen Mietverträgen finden sich Klauseln, die Mieter:innen dazu auffordern, eine Haftpflichtversicherung vor Mietantritt abzuschließen. Doch solche Klauseln sind unwirksam und werden rechtlich nicht anerkannt. Vermieter:innen haben dementsprechend nicht das Recht, von ihren Mieter:innen eine Haftpflichtversicherung für ihren eigenen Hausrat zu verlangen.

Jedoch haben Vermieter:innen die Möglichkeit, die Kosten ihrer Versicherung in die Miete oder Nebenkosten einzurechnen. Dies kann besonders sinnvoll sein, wenn die aktuellen Mietpreise Ihres Wohnobjekts unter dem allgemeinen Durchschnitt liegen.

Darum zahlt sich eine Hausratversicherung als Vermieter:in aus

Eine Hausratversicherung sorgt bei Vermieter:innen für Seelenfrieden, da sie mögliche Reparaturkosten abdeckt oder bei Komplettschaden eines Gegenstandes den Kaufpreis für eine Neuanschaffung erstattet.

Durch den Abschluss einer Hausratversicherung sichern Sie sich finanzielle Sicherheit. Im Ernstfall müssen Sie sich keine Sorgen um hohe Ausgaben für Reparaturen oder Ersatz machen, da die Versicherung diese Kosten übernimmt.

In Extremsituationen bewahrt Sie die Hausratversicherung vor unvorhergesehenen Ereignissen wie Naturkatastrophen. Allein im Jahr 2021 summierten sich die Gesamtleistungen der Hausratversicherungen auf beinahe 2 Milliarden Euro. Die Hauptanteile entfielen hierbei auf Elementarschäden (43,2 %), Einbruchdiebstahl (16,1 %), Feuer (17,6 %), Leitungswasser (15,6 %) sowie Sturm/Hagel (4 %).

Die Kombination einer Hausratversicherung bei gleichzeitig niedriger Mietkaution bietet die beste Strategie, um nicht nur den Schutz für Vermieter:innen zu gewährleisten, sondern auch  die Attraktivität des Mietangebots zu steigern.

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