Sie haben Post von einem Berliner Bezirksamt wegen Ihrer befristeten oder möblierten Vermietung in sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutzgebiet) erhalten? Wir haben ein kostenfreies Hilfspaket für Sie zusammengestellt und helfen Ihnen, strukturiert vorzugehen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Seit April 2026 verschicken Berliner Bezirksämter erste Anhörungen und Aufforderungen an Vermieter in sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutz), die auf Zeit vermieten.
- Wunderflats hält dafür ein kostenfreies Hilfspaket bereit. Es enthält verschiedene Bausteine: Einen Leitfaden, inklusive Zugang zu spezialisierten Kanzleien, das vollständige Rechtsgutachten von GSK Stockmann und eine Muster-Stellungnahme.
- Als Wunderflats-Vermieter erhalten Sie das Paket auf Anfrage unter milieuschutz@wunderflats.com. So können wir Ihren Fall einordnen und Ihnen gezielt die passenden Unterlagen zusenden.
- Wenn Sie als Vermieter nicht bei Wunderflats inserieren: Schicken Sie uns Ihren Bescheid an milieuschutz@wunderflats.com, wir schauen, wie wir helfen können.
Worum es geht
Den rechtlichen Hintergrund erklären wir ausführlich im Beitrag Berliner Milieuschutz: Was Vermieter über die neue Verwaltungsvorschrift wissen müssen. Hier folgt für Sie eine kurze Zusammenfassung:
Am 18. April 2026 ist in Berlin die Verwaltungsvorschrift zu den Genehmigungskriterien in sozialen Erhaltungsgebieten in Kraft getreten. Sie weist die Bezirksämter an, die befristete und möblierte Vermietung in diesen Gebieten als genehmigungspflichtige Nutzungsänderung zu behandeln.
Eine Verwaltungsvorschrift ist eine interne Anweisung an die Behörden. Sie ist kein Gesetz und bindet keine Gerichte. Rechtsverbindlich bleibt § 172 Baugesetzbuch (BauGB). In der Praxis bedeutet das aber: Die Bezirke wenden die Vorschrift an, und einzelne Vermieter erhalten bereits Anhörungen, Aufforderungen zur Antragstellung oder Nutzungsuntersagungen.
Unsere Rechtsauffassung, gestützt auf ein Gutachten der Kanzlei GSK Stockmann, ist eindeutig: Wohnen bleibt Wohnen. Die befristete, möblierte Vermietung einer Wohnung ist keine Nutzungsänderung im Sinne des Baurechts.
Was aber können Sie tun, wenn Sie in einem der Berliner Milieuschutzgebiete temporär vermieten und Post vom Bezirk erhalten? Genau dafür gibt es unser Hilfspaket für Sie.
Das Hilfspaket im Überblick
Das Hilfspaket bündelt verschiedene Bausteine. Sie greifen ineinander, lassen sich aber auch einzeln nutzen. Alle Bausteine sind für Sie kostenfrei.
1. Leitfaden als Schritt-für-Schritt-Wegweiser bei Schreiben des Bezirksamts
Der Leitfaden zeigt Ihnen kompakt auf, welche Schritte Sie nach dem Erhalt eines Bescheids oder einer Anhörung gehen sollten. Er erklärt, wie Sie Fristen berechnen, wie Sie durch einen fristgerechten Widerspruch Ihren möglichen Amtshaftungsanspruch sichern, wie Sie mit dem Bezirk kommunizieren und wie Sie einen möglichen Schaden dokumentieren. So wissen Sie, was zuerst zu tun ist.
Wir arbeiten mit Kanzleien zusammen, die auf Verwaltungs- und Baurecht spezialisiert und mit dem Thema bereits vertraut sind. Im Leitfaden finden Sie die Kontaktdaten der bereits vollständig eingewiesen Kanzleien. Die rechtliche Vertretung im Einzelfall übernimmt die Kanzlei. Wunderflats selbst leistet keine Rechtsberatung.
2. Das vollständige GSK-Gutachten
Das Rechtsgutachten der Kanzlei GSK Stockmann (Stand: 13. Januar 2026) prüft die Kernfrage: Ist die befristete Vermietung eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung nach § 172 BauGB? Das Ergebnis ist klar: nein. Das Gutachten dient als fachliche Grundlage für einen Widerspruch und Verfahren. Sie können es vorab hier einsehen und herunterladen.
3. Muster-Stellungnahme
Im Rahmen des Hilfspakets erhalten Sie eine kompakte Zusammenfassung der zentralen rechtlichen Aspekte. Dieses Muster für eine rechtliche Stellungnahme können Sie Ihrem Widerspruch beifügen oder Ihrem Anwalt als fachliche Grundlage an die Hand geben.
Für wen ist das Hilfspaket gedacht
Das Hilfspaket richtet sich an Vermieter mit Wohnungen in den betroffenen Berliner Erhaltungsgebieten, die möbliert und auf Zeit vermietet werden.
Ob Ihr Objekt in einem sozialen Erhaltungsgebiet liegt, können Sie im Geoportal des Landes Berlin prüfen. Liegt Ihr Objekt außerhalb dieser Gebiete, hat die Verwaltungsvorschrift für Sie keine Relevanz.
So fordern Sie das Hilfspaket an
Schreiben Sie uns an milieuschutz@wunderflats.com. Beschreiben Sie Ihren Fall kurz: in welchem Bezirk Ihr Objekt liegt, ob Sie bereits Post vom Bezirksamt erhalten haben und, wenn ja, welche Frist darin genannt ist.
Wir ordnen Ihren Fall ein und senden Ihnen die passenden Informationen zu. Wenn Sie bereits einen Bescheid erhalten haben, melden Sie sich bitte zeitnah. Fristen sind kurz, und ein fristgerechter Widerspruch kann entscheidend sein.
Auch wenn Sie als Vermieter nicht bei Wunderflats inserieren, können Sie uns Ihren Bescheid an milieuschutz@wunderflats.com schicken. So können wir schauen, wie wir Ihnen helfen können.
Was Wunderflats parallel tut
Das Hilfspaket haben wir zur direkten Unterstützung für vom Bezirksamt kontaktierte Vermieter aufgesetzt. Parallel arbeiten wir an der grundsätzlichen Klärung.
Gemeinsam mit Fachanwälten bereiten wir Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin vor. Ziel ist eine zügige gerichtliche Klärung der Frage, ob die Verwaltungsvorschrift auf befristete Wohnvermietungen überhaupt angewendet werden darf.
Zugleich suchen wir das Gespräch auf politischer Ebene, in Berlin und auf Bundesebene. Berlin ist auf kurzfristig verfügbaren Wohnraum angewiesen: für internationale Fachkräfte, Projektmitarbeiter und Menschen in Umbruchphasen. Eine Regulierung, die diesen Markt pauschal erfasst, trifft den gesamten Standort Berlin. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Presse-Statement vom 24.04.2026.
Was wir Ihnen in der Zwischenzeit empfehlen
Eine Empfehlung, die jedem Einzelfall gerecht wird, gibt es nicht. Auf Basis der aktuellen Lage gilt für die meisten Vermieter aber Folgendes.
Haben Sie noch keine Post erhalten, besteht für Sie keine unmittelbare Handlungspflicht. Die Verwaltungsvorschrift richtet sich an die Bezirke, nicht an Sie. Wohnungen vorsorglich offline zu nehmen oder Anträge zu stellen, bringt Sie unserer Einschätzung nach nicht in eine bessere Position.
Wenn Sie Post von Ihrem Bezirksamt erhalten, antworten Sie bitte nicht eigenständig, bevor Sie mit uns oder einem Anwalt gesprochen haben. Eine kurze E-Mail an milieuschutz@wunderflats.com genügt, und wir unterstützen Sie in Ihrem weiteren Vorgehen.
Ein Hinweis zur Amtshaftung: Wer einen Bescheid nicht fristgerecht anficht, verliert in der Regel spätere Schadensersatzansprüche gegen das Land Berlin, auch wenn die Untersagung rechtswidrig war. Ein Widerspruch sichert diese Ansprüche.
Häufige Fragen
Was kostet das Hilfspaket?
Das Hilfspaket ist für Sie kostenfrei. Kosten für eine individuelle anwaltliche Vertretung im Einzelfall sind davon zu unterscheiden.
Muss ich Wunderflats-Vermieter sein, um das Paket zu bekommen?
Als Wunderflats-Vermieter erhalten Sie das Paket auf Anfrage unter milieuschutz@wunderflats.com. Wenn Sie als Vermieter nicht bei Wunderflats inserieren, können Sie uns Ihren Bescheid an milieuschutz@wunderflats.com schicken. Dann können wir prüfen, wie wir Ihnen helfen können.
Ich habe noch keine Post vom Bezirk erhalten. Soll ich trotzdem aktiv werden?
In der Regel nein. Ohne individuelle Aufforderung oder Bescheid besteht keine unmittelbare Handlungspflicht.
Ich habe bereits einen Bescheid bekommen. Was zuerst?
Melden Sie sich zeitnah unter milieuschutz@wunderflats.com und antworten Sie dem Bezirk noch nicht eigenständig. Fristen sind kurz. Unser Leitfaden führt Sie durch die ersten Schritte und listet spezialisierte Kanzleien.
Ersetzt das Hilfspaket eine anwaltliche Beratung?
Nein. Das Hilfspaket gibt Ihnen Orientierung und fundierte Vorlagen. Die rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls und die Vertretung im Verfahren erfolgen durch einen Anwalt.
Wichtiger Hinweis:
Dieser Beitrag gibt die rechtliche Einschätzung von Wunderflats wieder, gestützt auf das Rechtsgutachten der Kanzlei GSK Stockmann. Er dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Da die rechtliche Bewertung Ihres Objekts von individuellen Umständen abhängt, die wir nicht kennen, kann und darf dieser Text eine anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Er enthält keine verbindlichen Handlungsanweisungen; jede Umsetzung sollte erst nach eigener Prüfung Ihres konkreten Falles erfolgen.
Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald sich die Rechtslage, die behördliche Praxis oder die gerichtliche Entscheidungslage ändert.
Stand: 07. Juli 2026





