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Wohnraum für Menschen aus der Ukraine anbieten: Die rechtliche Lage

Aktuelle Informationen zur rechtlichen Lage, wenn Sie geflohenen Menschen aus der Ukraine mit einer Unterkunft unterstützen möchten.

Im Rahmen der Wohnraumaktion helfen Wunderflats und tausende Unterstützer:innen geflohenen Menschen aus der Ukraine mit sicheren Unterkünften. 

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur rechtlichen Lage, wenn Sie geflohenen Menschen aus der Ukraine mit einer Unterkunft unterstützen möchten. Wir aktualisieren die Hinweise in diesem Artikel laufend.

Wenn Sie eine Unterkunft anbieten möchten (ganze Wohnung, Haus, privates Zimmer oder WG), können Sie sie hier einstellen.

Hier finden Sie diesen Artikel auf Englisch.

Ich bin Mieter:in einer Wohnung und möchte Menschen aufnehmen, die aus der Ukraine geflohen sind. Welche Erlaubnis benötige ich?

Es kommt darauf an, ob Sie Teile Ihrer Wohnung überlassen wollen oder den gesamten Wohnraum.

Überlassung eines Teil der Wohnung oder eines Zimmers

Wenn Sie als Mieter:in in Ihrer Mietwohnung eine oder mehrere Personen für einen längeren Zeitraum (mehr als sechs bis acht Wochen) aufnehmen möchten, benötigen Sie grundsätzlich die Erlaubnis der vermietenden Person (§ 540 BGB). Dies gilt auch für Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind. 

Anders sieht es aus, wenn Sie Schutzbedürftige kurzzeitig und unentgeltlich eine Wohnraum überlassen möchten. Eine Aufenthaltsdauer von sechs bis acht Wochen gilt in der Regel als Besuch und als erlaubnisfrei  – hier ist also keine Genehmigung der vermietenden Person erforderlich. Das Gleiche gilt, wenn es sich bei den Aufgenommen um enge Familienangehörige (zum Beispiel Ehegatten, Kinder, Eltern) von Ihnen handelt (§ 553 BGB).

Überlassung der gesamten Wohnung

Wenn Sie Schutzbedürftigen aus der Ukraine Ihre gesamte Mietwohnung zur Verfügung stellen wollen, benötigen Sie generell eine Erlaubnis der vermietenden Person

Ich bin Eigentümer:in einer Wohnung. Was muss ich beachten, wenn ich Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, Wohnraum überlassen möchte?

Spielt es eine Rolle, wieviel Wohnraum ich überlasse?

Grundsätzlich spielt es keine Rolle, wieviel Wohnfläche Sie zur Verfügung stellen. Vermeiden Sie aber eine Überbelegung der Räume, die der Einordnung als Wohngebäude entgegenstehen kann. Eine Überbelegung kann grundsätzlich festgestellt werden, wenn der Rückzug ins Private nicht mehr möglich ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person nur 5 m² oder weniger zur Verfügung hat.

Welche Rolle spielt die Dauer der Überlassung?

Wenn die aufgenommen Personen nur für einen relativ kurzen Zeitraum in der Wohnung verweilen, kann (genau wie bei der Überbelegung) der Status als Wohnnutzung abgesprochen werden. Allerdings ist eine kurze Verweildauer nicht definiert und hängt vom Einzelfall ab. Wir von Wunderflats möchten Sie darum bitten, Ihren Wohnraum für mindestens einen Monat zur Verfügung zu stellen.

Wir stellen Ihnen und den Schutzbedürftigen gerne Mietverträge auf Deutsch/Englisch, Ukrainisch und Russisch zur Verfügung. 

Benötige ich eine Umnutzungsgenehmigung?

Wenn Sie Eigentümer:in einer Wohnung sind, die in einem Wohngebiet liegt, können Sie Ihre Wohnung grundsätzlich ohne eine bauaufsichtsrechtliche Genehmigung zur Verfügung stellen. Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung liegt in diesem Fall nicht vor. 

Ich besitze Räumlichkeiten mit einer anderen Nutzungsgenehmigung. Kann ich Personen, die aus der Ukraine geflohen sind, die Räumlichkeiten als Wohnraum zur Verfügung stellen?

Jede Nutzungsänderung von Räumen (zum Beispiel als Wohnraum) ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Grundlage ist die jeweils geltende Landesbauordnung. Die Nutzungsänderung müssen Sie bei der zuständigen Baubehörde beantragen.

Ich möchte schutzbedürftige Personen für einen längeren Zeitraum aufnehmen. Sollte ich einen Vertrag mit ihnen schließen?

Im Falle einer längeren Aufnahmedauer, also ab sechs Wochen, empfehlen wir das Aufsetzen eines Vertrags. Wunderflats stellt Ihnen und den Schutzbedürftigen gerne Mietverträge auf Deutsch/Englisch, Ukrainisch und Russisch zur Verfügung. Falls Sie Personen unentgeltlich aufnehmen, kommt für Sie eventuell der Abschluss eines Leihvertrages in Betracht. Eine entsprechende Vorlage erstellen wir Ihnen gerne, kontaktieren Sie uns dafür bitte über support-ukraine@wunderflats.com oder das Kontaktformular unten auf dieser Seite.

Erhalte ich staatliche Gelder, wenn ich Schutzbedürftigen aus der Ukraine meinen Wohnraum überlasse?

Wenn Sie Schutzbedürftige aus der Ukraine bei sich aufnehmen, erhalten Sie dafür unter Umständen Geld.

Leistungsberechtigung von Schutzbedürftigen

Sofern den Schutzbedürftigen eine Aufenthaltserlaubnis (§ 24 AufenthG) erteilt wurde, erhalten sie auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG). Nach Ansicht der zuständigen Bundesministerien können Schutzbedürftige aus der Ukraine auch schon vor der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis leistungsberechtigt sein, wenn sie ein Schutzgesuch äußern. Dazu genügt bereits – gemäß Bundesministerium des Inneren und für Heimat – die Bitte um Unterstützung, zum Beispiel in Form von Unterkunft und Verpflegung. 

Ab 1. Juni 2022 sollen Schutzbedürftige aus der Ukraine wie anerkannte Asylbewerber:innen finanziell unterstützt werden. Das bedeutet, dass sie die gleichen Leistungen wie etwa Hartz-IV-Empfänger:innen erhalten sollen.  

Erstattung der Unterbringungskosten

Schutzbedürftige, die leistungsberechtigt sind, haben einen Anspruch auf die im Gesetz genannten Grundleistungen (§ 3 AsylbLG). Darunter fallen auch Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Unterkunft. Wenn Schutzbedürftige aus der Ukraine in einer privaten Unterkunft unterkommen, übernimmt die Sozialbehörde die Kosten der Unterkunft einer notwendigen und angemessenen Unterkunft. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, entscheidet die Sozialbehörde auf Grundlage von Vorgaben wie Wohnungsgröße und der Miethöhe. 

Schutzbedürftig und auch Sie als Vermieter:in können Sie sich bei weiteren Fragen bestenfalls bereits vor der Vermietung bei der Sozialbehörde melden.

Ausnahmen bei der Kostenübernahme

Schutzbedürftige, die über Einkommen und Vermögen verfügen, müssen vorrangig erst darauf zurückgreifen, bevor sie Leistungen nach dem AsylbLG in Anspruch nehmen können. Wenn die Schutzbedürftigen aus der Ukraine in der Lage sind, ihre Unterkunftskosten selbst zu tragen, erhalten Sie als Vermieter:in kein Geld vom Staat.

Ich möchte Wohnraum anbieten. Wie kann ich mich absichern, um mein Eigentum und die Unterkunft zu schützen?

Wir empfehlen allen Vermieter:innen generell, eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung abzuschließen, mit denen Sie sich als Anbieter:in von Wohnraum vor eventuellen Schäden absichern können.

Wenn Sie einen Mietvertrag mit schutzsuchenden Personen aus der Ukraine abschließen, können Sie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (§ 551 BGB) grundsätzlich vereinbaren, dass Ihre Mieter:innen eine Sicherheit, beziehungsweise eine Mietkaution leisten. Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass die geflüchteten Personen in den meisten Fällen nicht über die notwendigen Mittel verfügen. Auch die Sozialbehörden übernehmen diese Leistung in der Regel nicht. 

Wenn die Schutzbedürftigen aus der Ukraine Bekannte oder Verwandte haben, die in Deutschland leben, könnten Sie sich als Vermieter:in eine Sicherheit von diesen in Form einer Bürgschaft, Garantie oder eines Schuldenbeitritts einräumen lassen. Eine Vorlage für eine Bürgschaft finden Sie hier. 

Bei Wunderflats sind uns Fälle bekannt, bei denen Schutzbedürftige (bereits) einen Arbeitgeber in Deutschland gefunden haben und von diesem eine Bürgschaft ausgestellt bekommen haben – sowohl für die Kaution, als auch für eine (eventuell anfallende) Miete. Eine Vorlage hierfür finden Sie hier auf Deutsch oder Deutsch und Englisch.

Wenn Sie den Mietvertrag nicht unmittelbar mit den Schutzsuchenden, sondern mit einer Stadt oder eine Kommune abschließen, sollten Sie darauf achten, dass die Stadt bzw. die Kommune als Vertragspartnerin für etwaige Schäden haftbar zu machen ist.  

Aktuell arbeiten wir bei Wunderflats zusätzlich an weiteren Lösungen, mit denen Sie sich als Anbieter:innen von Wohnraum absichern können. 

Darf ich Menschen unter 18 Jahren aufnehmen, die aus der Ukraine geflohen sind?

Hierfür ist entscheidend, ob die Jugendlichen mit oder ohne erziehungsberechtigte Begleitung geflohen sind. Wenn Sie Jugendliche und Kinder mit ihrer erziehungsberechtigten Begleitung aufnehmen, bestehen in diesem Fall grundsätzlich keine rechtlichen Besonderheiten.

Unbegleitete minderjährige Kinder oder Jugendliche dürfen Sie hingegen nicht ohne weiteres aufnehmen. Sie werden zunächst durch das vor Ort zuständige Jugendamt in Obhut genommen (vgl. § 42 Abs SGB VIII).   

Dürfen Schutzsuchende aus der Ukraine den Ort der Unterkunft selbst bestimmen? 

Schutzsuchende aus der Ukraine haben keinen Anspruch darauf, sich in einem bestimmten Land oder an einem bestimmten Ort aufzuhalten (§ 24 Abs. 5 S. 1 AufenthG). Vielmehr müssen sie ihre Wohnung und ihren Aufenthalt an dem Ort nehmen, der ihnen zugewiesen wurde (§ 24 Abs. 5 S. 2 AufenthG). Eine zuständige Behörde kann unter Umständen verlangen, dass die Familie in einen anderen, ihnen zugewiesenen Ort umziehen muss. Dies gilt auch wenn sie bereits eine (Privat-)Unterkunft gefunden haben. 

Wenn sie eine familiäre oder soziale Bindung in einer bestimmten Stadt haben, können Sie eine Verteilung in diese Stadt beantragen (z.B. im Verteilzentrum Tegel für Berlin).

Ich habe ukrainische Schutzbedürftige aufgenommen. Ab welcher Wohndauer gilt der Mietvertrag rechtlich als unbefristet?

Hier gilt es zunächst zu unterscheiden, ob Sie die Personen vorübergehend und unentgeltlich oder gegen ein Entgelt aufgenommen haben.

Unentgeltliche Aufnahme

Als reines Gefälligkeitsverhältnis kann Ihre Beziehung zu den Schutzbedürftigen aus der Ukraine eingeordnet werden, wenn Sie die Personen unentgeltlich und vorübergehend aufgenommen haben – in diesem Fall würde keine vertragliche Beziehung entstehen. 

Bitte beachten Sie: Die Einordnung als außerrechtliches Gefälligkeitsverhältnis hängt letztendlich immer von den Umständen im Einzelfall ab, insbesondere von der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten.

Bei der unentgeltlichen Aufnahme können Sie Zum Beispiel einen Leihvertrag abschließen, der befristet werden kann. Nach Ablauf der vereinbarten Leihdauer endet dann auch das Mietverhältnis.

Entgeltliche Aufnahme

Wenn Sie Ihren Wohnraum gegen Entgelt vermieten, kommt ein Wohnraummietvertrag zustande. Diesen Mietvertrag können Sie unter den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen (§ 575 BGB) befristen. Sollten die gesetzlichen Voraussetzungen in Ihrem Fall nicht vorliegen, gelten die gesetzlichen Kündigungsregelungen für die Beendigung des Mietverhältnisses. Mehr zum Thema Mietverträge beim Zeitwohnen finden Sie hier in unserem Blog. 

 Bitte beachten Sie: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar – die Inhalte dieser Seite wurden ausschließlich zu Ihrer Information erstellt. Vielen Dank an die Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek mit der Überprüfung der rechtlichen Korrektheit pro bono!

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