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Haustiere in der Wohnung erlauben? Hinweise für Vermieter:innen

Ob Hunde, Katzen oder Nagetiere: Wenn Sie Ihren Mieter:innen erlauben, Tiere zu halten, können Sie Ihre Zielgruppe vergrößern. Alle Vor- und Nachteile auf einen Blick.
Den Mieter:innen Haustiere in der Wohnung erlauben? Eine Frau, die mit ihrem Hund und einem Laptop im Wohnzimmer auf dem Boden sitzt.

Ob Hunde, Katzen oder Nagetiere: Wenn Sie Ihren Mieter:innen erlauben, Haustiere in der Wohnung zu halten, können Sie Ihre Zielgruppe vergrößern. Dies ist eine einfache Möglichkeit für Vermieter:innen, die Akquise von schwer vermittelbaren Objekten zu erleichtern. Gleichzeitig bringen Haustiere jedoch auch einige Probleme mit sich. 

Was spricht für, was spricht gegen Haustiere? Was sollte bei der Entscheidung beachtet werden und dürfen Vermieter:innen überhaupt Haustiere verbieten? Diese und viele weitere Fragen werden im folgenden Beitrag beantwortet.

Was spricht für Haustiere in der Wohnung?

  • Größere Zielgruppe: Deutsche lieben ihre Haustiere. Auf rund 84 Millionen Einwohner kommen 34 Millionen Haustiere. 2022 hielten etwa 46% aller deutschen Haushalte mindestens ein Haustier. Vermieter:innen, die Haustiere erlauben, können somit ihre potenzielle Zielgruppe vergrößern, während ein Haustierverbot den Kunden:innenkreis stark einschränkt.
  • Leichtere Akquise: Wenn Sie Schwierigkeiten haben, neue Mieter:innen anzuwerben, kann die Aufhebung eines Haustierverbots Ihren potenziellen Kundenkreis stark vergrößern und dazu beitragen, selbst Mieter:innen für schwer vermittelbare Wohnungen zu finden.
  • Freundliche Außenwirkung: Vermieter:innen, die  Hunde- und Katzenhaltung in der Mietwohnung bis hin zu exotischen Haustieren zulassen, gelten als unkompliziert und freundlich, was die Akquise ebenfalls vereinfacht.

Was spricht gegen Haustiere in der Wohnung?

  • Schmutz- und tierresistente Möbel: Wenn Sie eine möblierte Wohnung auf Zeit vermieten und sich an unsere Checkliste halten, können Sie sicherstellen, dass sich Ihre Mieter:innen wohlfühlen werden. Falls Sie Ihren Mieter:innen erlauben, Haustiere zu halten, sollten Sie sich für qualitativ hochwertige schmutz- und tierresistente Stoffe entscheiden, damit die Möbel nicht nach kurzer Zeit ausgetauscht werden müssen. Dies spart Ihnen und Ihren Mieter:innen Geld und verkürzt die Wartungszeit nach der Wohnungsübergabe.
  • Gespräch mit der Mieter:innengemeinschaft: Wenn Sie nicht nur ein alleinstehendes, sondern ein Reihenhaus oder ähnliche Objekte vermieten, kann es sich lohnen, die Meinung Ihrer bereits bestehenden Mieter:innen einzuholen. Einerseits können Sie hierdurch Probleme direkt von Anfang an aus der Welt schaffen, andererseits zeigen Sie somit Ihren bestehenden Mieter:innen, dass Sie sich um ihre Belange kümmern. 
  • Die Attraktivität Ihres Mietobjekts: Falls Sie es schwer haben, neue Mieter:innen zu finden, kann die Erlaubnis von Haustieren einen großen Mehrwert bieten. Sie können somit Ihre potenzielle Zielgruppe auf einen Schlag vergrößern. Falls es Ihnen jedoch nicht an potenziellen Neumieter:innen mangelt, da die Nachfrage trotz Haustierverbot ausreichend ist, hängt die Entscheidung nicht von wirtschaftlichen, sondern von Ihren persönlichen Interessen ab.

Dürfen Vermieter:innen Haustiere verbieten?

Bevor Sie sich für ein Haustierverbot entscheiden, müssen die rechtlichen Grundlagen geklärt werden. Zuallererst: Der Bundesgerichtshof hat 1993 entschieden, dass ein generelles Haustierverbot nicht zulässig ist (BGH VII ZR 10/92).

Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass alle Haustiere erlaubt sind. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall und die individuellen Umstände an und hängt zum Großteil von der Art der jeweiligen Haustiere ab. 

Kleintiere wie Wellensittiche, Hamster, Meerschweinchen oder Fische können auch ohne Erlaubnis der Vermietenden gehalten werden. Anders sieht es hingegen bei den meisten exotischen Kleintieren oder gefährlichen Arten aus. Hier ist die Erlaubnis der Vermietenden erforderlich. 

Hunde- und Katzenhaltung in einer Mietwohnung: Die Haltung von Katzen und Hunden hängt dagegen vom Einzelfall ab. Ein generelles Verbot darf nicht ausgesprochen werden. Vielmehr müssen Vermietende alle Umstände abwägen und eine begründete Entscheidung treffen, beispielsweise durch Allergien der Nachbarn oder einen zu hohen Geräuschpegel. 
Bei Unsicherheiten wird empfohlen, sich einen Anwalt für Mietrecht zu nehmen, um mögliche Fragen von Anfang an aus dem Weg zu räumen. Weitere Informationen zu Rechts- und Steuerfragen finden Sie in unserer Wunderflats Academy.

Fazit: Mehr Kunden zu höherem Aufwand

Ob es sinnvoll ist, Mieter:innen Haustiere zu erlauben, hängt in der Regel vom Einzelfall ab. Ganz gleich, wie Sie sich entscheiden, Sie sollten unbedingt die oben erwähnten Faktoren berücksichtigen, um Ihre Wahl zu erleichtern: 

Sind Sie bereit, in neue Möbel zu investieren? Stehen Ihre Mieter:innen hinter Ihrer Entscheidung oder möchten Sie mit der Haustiererlaubnis einfach nur Ihre Zielgruppe erweitern, um die Nachfrage zu erhöhen?
Mit Wunderflats können Sie Ihr Geschäftsmodell optimieren, die Mieteinnahmen und Nachfrage steigern und gleichzeitig ein tolles Mieterlebnis schaffen. Wunderflats hilft Ihnen dabei, schnell und einfach neue Mieter:innen zu finden. Haben Sie weitere Fragen? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter: vermieten@wunderflats.com.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar – die Inhalte dieser Seite wurden ausschließlich zu Ihrer Information erstellt. Da wir als Plattform agieren, können und dürfen wir zwar unsere Einschätzungen teilen, Ihnen aber keine rechtlich bindende Empfehlung für Ihr individuelles weiteres Vorgehen geben.

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