EN
DE
FR

Rauchen in der Wohnung verbieten? Pros & Cons

Sollten Sie Rauchen in der Wohnung verbieten oder erlauben? Und dürfen Sie das Rauchen überhaupt verbieten? Alle Vor- und Nachteile im folgenden Beitrag.
Sollten Sie Rauchen in der Wohnung verbieten oder erlauben? Eine Frau, die eine Glastür zur Terrasse öffnet.

Sollte man Rauchen in der Wohnung verbieten? Viele würden ein Rauchverbot befürworten, da Rauch die Mietwohnung beschädigt. Neben einem unangenehmen Geruch, der sich womöglich auf das Wohlbefinden der Nachbar:innen auswirkt, beklagen sich Vermieter:innen über Nikotinablagerungen auf der Tapete, den Fenstern, Türen und Möbeln. Andererseits könnten Sie mit einem Rauchverbot in der Mietwohnung jedoch potenzielle Mieter:innen abschrecken. 

Ist es überhaupt erlaubt, Mieter:innen das Rauchen zu verbieten? Können Sie potenzielle Schäden von der Kaution abziehen und was gibt es sonst noch bei der Entscheidung zu beachten? Alle Antworten auf diese und viele weitere Fragen im folgenden Beitrag.

Rauchen in der Wohnung verbieten? Rechtslage in Deutschland

Grundsätzlich gilt, dass Rauchen in der eigenen Wohnung erlaubt ist. Dies wurde vom Bundesgerichtshof im Jahr 2005 bestätigt (VIII ZR 124/05). Dennoch dürfen Vermieter:innen das Rauchen in der Wohnung verbieten.

Jedoch ist hier Obacht geboten. Klauseln in einem Mietvertrag reichen nicht für ein Verbot aus, da solch eine Klausel als unangemessene Benachteiligung des Mieters angesehen wird. Vielmehr muss eine individuelle Vereinbarung zwischen Mieter:in und Vermieter:in bestehen.

In einigen Bundesländern gibt es darüber hinaus gesetzliche Regelungen zum Schutz vor dem Passivrauchen in Mehrfamilienhäusern, beispielsweise haben in Berlin, Hamburg und Bremen Mieter:innen das Recht auf einen rauchfreien Wohnbereich, wenn sich mehrere Parteien das Gebäude teilen.

Dürfen Mieter:innen auf dem Balkon rauchen?

Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass Mieter:innen in Gemeinschaftsräumen rauchen. Jedoch können Vermieter:innen Verbote aussprechen, entweder in Form von Verbotsschildern oder auch als Teil der Hausordnung. Zu den Gemeinschaftsräumen zählen mitunter das Treppenhaus, der Hausflur, die Waschküche und der Keller sowie der Speicher und die Garage. 

Der Balkon gehört zwar nicht zu den Gemeinschaftsräumen, dennoch kann es hier im Einzelfall sogar vonseiten der Gemeinschaft zu Verboten kommen: Mieter:innen müssen nicht ertragen, vom Rauch Ihrer Nachbar:innen belästigt zu werden. 

Hierzu hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil festgestellt, dass Nachbarn verpflichtet werden können, bestimmte Zeiten einzuhalten, in denen auf dem Balkon geraucht werden darf (V ZR 110/14). Die genaue Bestimmung der Zeit ist jedoch abhängig vom Einzelfall. Das Urteil hat laut Gericht nur dann Bestand, wenn durch den Rauch die Gesundheit der Mieter:innen gefährdet wird.

Darf Raucher:innen das Mietverhältnis gekündigt werden?

Vermieter:innen haben unter gewissen Umständen die Möglichkeit, das Mietverhältnis zu kündigen. Dieser Fall liegt immer dann vor, wenn Mieter:innen unverhältnismäßig viel rauchen und hierdurch der Hausfrieden stören. Trifft dieser Sachverhalt zu, kann das Mietverhältnis laut Urteil des Bundesgerichtshofs sogar fristlos gekündigt werden (VIII ZR 186/14). 

Achtung: Die Beweislast liegt aufseiten der Vermieter:innen. Sie müssen konkrete Gründe darlegen, warum der Hausfrieden gestört wird, was sich mitunter schwierig darstellen lässt.

Müssen Mieter:innen durch Rauch verursachte Schäden bezahlen?

Vermieter:innen kennen das Problem: Beim Auszug durch langjährige Mieter:innen wird festgestellt, dass der Rauch einige Schäden hinterlassen hat: von Nikotinablagerungen auf der Tapete, den Fenstern bis hin zu Türen und Möbeln. Die Frage stellt sich, ob Mieter:innen trotz Raucherlaubnis für die Schäden aufkommen müssen. 

Generell gilt: Schadensersatz kann nur dann eingefordert werden, wenn das exzessive Rauchen eine Substanzbeschädigung zur Folge hat. Bei vergilbten Wänden reicht dagegen ein Überstreichen in den meisten Fällen aus. 

Sollte der Rauch in der Wohnung zu Verfärbungen der Wände oder Schäden an Teppichen, Vorhängen oder Möbeln führen, kann die Kaution vonseiten der Vermieter:innen einbehalten werden. Die genaue Höhe ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt und muss im Streitfall von einem Gericht geklärt werden.
Warum es dennoch sinnvoll ist, eine möblierte Wohnung zu vermieten, finden Sie in unserem Artikel: Eine möblierte Wohnung auf Zeit vermieten: 4 Vorteile.

Rauchverbot in der Mietwohnung: Vor- und Nachteile

Nach allen Nachteilen, die Vermieter:innen und die Mieter:innengemeinschaft durch Rauchen aushalten müssen, stellt sich die Frage, ob es überhaupt Vorteile gibt, Rauchen zu erlauben. Die Antwort ist ein eindeutiges „Ja“.

Vorteile eines Rauchverbots

Wenn Sie sich für ein Rauchverbot in der Mietwohnung entscheiden, schaffen Sie eine angenehme Atmosphäre, die nicht durch Zigarettenqualm beeinträchtigt wird. Dies wird dadurch verstärkt, dass Sie das Streitpotenzial unter den Mieter:innen verringern. 

Sie müssen sich nicht über Zigarettenstummel im Garten ärgern und es ist einfacher, Schäden im Haus zu identifizieren und diese mit der Kaution abzurechnen.

  • Angenehme Wohnatmosphäre
  • Weniger Streitpotenzial unter Mieter:innen
  • Keine Zigarettenstummel
  • Weniger Beschädigungen

Nachteile eines Rauchverbots

Vermieter:innen, die Rauchen in der Wohnung verbieten möchten, sollten sich vorab einen Überblick über den hohen Raucheranteil weltweit verschaffen. Laut WHO rauchen über 1,3 Milliarden Menschen. Dies entspricht 36,7% aller Männer und 7,8% aller Frauen weltweit.

Warum ist dieser Fakt wichtig? Weil Sie es bei einem Verbot unter Umständen schwerer haben, Mieter:innen zu finden. Gleichzeitig bevorzugen es einige Mieter:innen, eigene Entscheidungen zu treffen, gerade wenn es um die Privatsphäre geht. Dementsprechend kann ein Rauchverbot als ein Eingriff in die persönliche Selbstbestimmung gewertet werden.

  • Zugang zu einer größeren Zielgruppe
  • Einschränkung der Mieter:innen

Vermieten mit Wunderflats

Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen: Ob Mieter:innen in der Wohnung rauchen dürfen oder nicht, ist schlussendlich die Entscheidung der Vermieter:innen und hängt von den allgemeinen Bedürfnissen der Gemeinschaft ab. Wägen Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig ab, um eine belastbare Entscheidung zu treffen.

Ob Rauchverbot oder nicht, Wunderflats unterstützt Sie bei der Akquise von neuen Mieter:innen und optimiert Ihre Rendite. Haben Sie weitere Fragen? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter: vermieten@wunderflats.com.

Share:

More Posts