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Ruhezeiten in einer Mietwohnung – das ist zu beachten

In diesem Ratgeber klären wir Sie auf, was Sie bei der Festlegung der Ruhezeiten in Ihrer Mietwohnung beachten sollten und wie Sie vorgehen können, wenn sich Ihre Mieter:innen nicht an die Absprachen halten.
Ruhezeiten in einer mietwohnung. Eine Mutter und ihre kleine Tochter verbringen eine ruhige Zeit auf einem Balkon.

Das Gerücht einer allgemeinen, bundesweiten Ruhezeit hält sich bis heute. Dabei werden die Ruhezeiten im Allgemeinen von den Gemeinden bestimmt und je nach Vermieter:in im Mietvertrag oder der Hausordnung festgehalten. 

In diesem Ratgeber klären wir Sie auf, was Sie bei der Festlegung der Ruhezeiten in Ihrer Mietwohnung beachten sollten und wie Sie vorgehen können, wenn sich Ihre Mieter:innen nicht an die Absprachen halten.

Richtlinien zur Lärmbelästigung und Ruhestörung

Im Gegensatz zur allgemeinen Auffassung variieren die Regelungen zur Ruhestörung von Bundesland zu Bundesland und sogar von Gemeinde zu Gemeinde. Die Regelungen können sich in den Zeiten sowie in den zugelassenen Lärmpegeln unterscheiden. 

Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass es gar keine allgemeinen Richtlinien gibt, an die man sich halten könnte. Sowohl die meisten Länder als auch viele Hausordnungen orientieren sich bei der Einhaltung der Ruhezeiten häufig an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 1998 (V ZB 11/98).

Als allgemeine Faustregel werden häufig folgende Ruhezeiten genannt:

  • Werktage: 22 Uhr bis 6 Uhr und 12 Uhr bis 15 Uhr, Samstag gilt als Werktag
  • Ganztägig an Sonn- und Feiertagen. 

Aufgepasst: Hierbei handelt es sich nur um allgemeine Richtlinien. Wenn Sie die genauen Richtlinien erfahren möchten, lohnt sich die Anfrage beim zuständigen Ordnungsamt.

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Ruhezeiten Mietwohnung: Ein Blick in die Hausordnung

In vielen Fällen sind die Ruhezeiten für Mieter:innen entweder in der Hausordnung oder im Mietvertrag festgelegt. Diese Regelungen dienen dazu, die gegenseitige Rücksichtnahme zu gewährleisten und Konflikte zu vermeiden.

Die Hausordnung legt üblicherweise detailliert fest, wann Ruhezeiten gelten. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass in der Zeit von 22:00 Uhr abends bis 7:00 Uhr morgens besondere Ruhe zu wahren ist. Während dieser Zeiten sollten laute Aktivitäten vermieden und auf Zimmerlautstärke begrenzt werden, um die Nachbarn nicht zu stören.

Zimmerlautstärke ist ein akzeptabler Lärmpegel, den eine Person in einem Raum erzeugen kann, ohne die Nachbar:innen zu stören. Es gibt hierbei jedoch keine genaue Dezibelgrenze, da die Lautstärke von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der Bauweise des Gebäudes, der Isolierung, der Tageszeit und der individuellen Empfindlichkeit der Nachbar:innen. 

In Ihrer Hausordnung können Sie die Ruhezeiten Ihrer Mietwohnung weiter präzisieren, beispielsweise durch eine vorgelagerte Nachtruhe ab 20 Uhr. Hierbei muss nicht zwangsläufig Zimmerlautstärke herrschen, dennoch sind lautere Aktivitäten, wie beispielsweise laute Musik oder die Nutzung einer Bohrmaschine, untersagt.

Hausordnung oder allgemeine Ruhezeiten, was gilt?

Woran müssen sich Ihre Mieter:innen halten, wenn die Ruhezeiten der Hausordnung von den allgemeinen Ruhezeiten in Ihrer Gemeinde abweichen? Hierbei sind Sie auf der sicheren Seite, wenn immer die strengeren Regeln befolgt werden. 

In der Regel haben allgemeine Ruhezeiten Vorrang vor den Vorgaben in der Hausordnung. Das bedeutet, dass, selbst wenn die Hausordnung großzügigere Regelungen enthält, die gesetzlichen oder behördlich festgelegten Ruhezeiten dennoch einzuhalten sind. Wenn die Hausordnung strengere Bestimmungen enthält als die allgemeinen Ruhezeiten, gelten diese zusätzlichen Regeln ebenfalls.

Was ist während der Ruhezeiten in der Mietwohnung erlaubt und verboten?

Da es sich beim Begriff „Zimmerlautstärke“ um keine feststehende Definition handelt, ist es häufig gar nicht so einfach zu ermitteln, welche Aktivitäten erlaubt oder verboten sind. 

Generell gilt, dass leise Gespräche und alltägliche Geräusche, die andere nicht stören, zu jeder Zeit erlaubt sind. Hierzu zählt auch die Nutzung von Elektrogeräten wie Fernsehern oder Computern, wenn ein moderater Lautstärkepegel eingehalten wird. Verboten sind dagegen laute Musik, Musikinstrumente, Partys oder Versammlungen mit lauter Unterhaltung. Selbst Staubsaugen kann eine Störung der Ruhezeit darstellen.

Aufgepasst: Unter Umständen kann eine Geräuschkulisse auch dann erlaubt sein, wenn die Zimmerlautstärke überschritten wird. Beispielsweise muss Babygeschrei oder Lautstärke von Kindern auch während der Ruhezeiten hingenommen werden, da es sich hierbei um Lebensäußerungen von Kindern handelt (1 S 21/01).

Die Nutzung des Bads ist ebenfalls erlaubt, auch wenn die Aktivität möglicherweise von den Nachbar:innen gehört werden kann. Beispielsweise urteilte das Kölner Landgericht, dass Wasserhahn, Spülung, Bad und Dusche auch nach 22 Uhr noch erlaubt ist (1 S 304/9).

Wie sollte man sich verhalten, wenn Mieter:innen zu laut sind?

Falls Ihre Mieter:innen die Ruhezeiten nicht einhalten, sollten Sie handeln. Im schlimmsten Fall darf die Mieter:innengemeinschaft sogar eine Mietminderung einfordern, wenn Sie durch zu laute Nachbar:innen permanent gestört werden. Damit es gar nicht so weit kommt, haben wir im Folgenden drei Schritte zusammengefasst, die Sie als Vermieter:in nacheinander unternehmen können, um die Ruhezeiten durchzusetzen. 

1. Persönliches Gespräch

Wie können Sie als Vermieter:in vorgehen, wenn die Ruhezeiten der Mietwohnung nicht eingehalten werden? Zuallererst bietet es sich an, ein Gespräch mit Ihrer Mieter:in zu führen. 

Weisen Sie Ihre Mieter:in höflich darauf hin, dass ab bestimmten Zeiten Zimmerlautstärke gilt und geben Sie konkrete Beispiele an, über die sich die Nachbarschaft in der Vergangenheit beschwert hat. Häufig sind sich Mieter:innen gar nicht bewusst, dass sie Lärm verursachen, sodass in den meisten Fällen ein Gespräch ausreicht, um das Problem zu lösen.

Sie möchten Ihre Mieter:innen besser kennenlernen? Ein Blick hinter die Wohnungstür: Das sind die Mieter:innen Ihrer möblierten Wohnung auf Zeit

2. Abmahnung

Falls auch vermehrte Gespräche nichts nützen, kann eine Abmahnung sinnvoll sein. Erklären Sie in Ihrem Schreiben, wie die Lärmbelästigung andere Mieter:innen beeinträchtigt und fordern Sie Ihre Mieter:in auf, das störende Verhalten umgehend zu beenden und sich während der festgelegten Ruhezeiten rücksichtsvoll zu verhalten. 

Weisen Sie darauf hin, dass bei fortgesetzter Ruhestörung weitere Maßnahmen ergriffen werden könnten, wie beispielsweise die Kündigung des Mietvertrags.

3. Kündigung

Wenn sich die Ruhestörungen weiterhin fortsetzen, kann eine fristlose Kündigung in Betracht gezogen werden. Dies ist der letzte Schritt, wenn alle anderen Optionen bereits ausgeschöpft wurden. Hierbei handelt es sich jedoch um Ausnahmefälle, die in der Regel nicht eintreten.

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Bitte beachten Sie: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar – die Inhalte dieser Seite wurden ausschließlich zu Ihrer Information erstellt. Da wir als Plattform agieren, können und dürfen wir zwar unsere Einschätzungen teilen, Ihnen aber keine rechtlich bindende Empfehlung für Ihr individuelles weiteres Vorgehen geben.

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