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Ein Überblick zur Wohnraumzweckentfremdung bei möbliertem Wohnen auf Zeit

Finden Sie heraus, welche Bestimmungen zum Thema Zweckentfremdung von Wohnraum für Sie als Vermieter von möblierten Wohnungen auf Zeit von Bedeutung sind.

Eine bezahlbare Wohnung zu finden ist an vielen Orten schwierig geworden. Vor allem in Großstädten und in beliebten Universitätsstädten. Um der Bevölkerung wieder mehr Wohnraum zur Verfügung zu stellen, gilt in vielen Gemeinden ein Zweckentfremdungsverbot. Dieses Verbot greift, wenn Wohnungen anders als für dauerhaftes Wohnen genutzt werden, beispielsweise als Ferienwohnung. Die Vermietung einer möblierten Wohnung auf Zeit über Wunderflats, dient dem tatsächlichen Wohnen – und das bleibt weiterhin legal. Zweckentfremdungskonformes Vermieten bleibt also möglich, wenn Sie bestimmte Vorgaben Ihrer Stadt beachten.

In diesem Beitrag fassen wir zusammen, welche Bestimmungen zum Thema Zweckentfremdung für Sie als Vermieter:in von möblierten Wohnungen auf Zeit wichtig sind und beantworten die häufigsten Fragen.

 

Was bedeutet Zweckentfremdung? 

Wenn Wohnraum zu anderen Zwecken als dem dauerhaften Wohnen genutzt wird, spricht man von Zweckentfremdung. Zweckentfremdung von Wohnraum ist in vielen Städten und Gemeinden verboten. Mit dem Verbot soll sichergestellt werden, dass der Bevölkerung ausreichend Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung steht. 

Unter Zweckentfremdung fällt insbesondere:

  • die Nutzung von Wohnraum für ausschließlich gewerbliche oder berufliche Zwecke, beispielsweise als Büro, Praxis oder Ladengeschäft
  • die tage- oder wochenweise Vermietung an Tourist:innen, die gewerbliche Zimmervermietung und die Nutzung als Monteurunterkunft
  • langanhaltender, spekulativer Leerstand
  • der Abriss oder das Verfallenlassen von Wohnungen
  • wenn eine Wohnung baulich so stark verändert wird, dass sie zum Wohnen nicht mehr geeignet ist

 

Beim Vermieten von möblierten Wohnungen auf Zeit über Wunderflats gilt, dass die Wohnungen zum tatsächlichen Wohnen genutzt werden. Entscheidend ist der Aufenthaltsgrund und dass die Mieter:innen temporär ihren Lebensmittelpunkt in die Wohnung verlegen und sich dort auch behördlich wohnhaft melden können (Anmeldung). Bitte stellen Sie Ihren Mieter:innen dazu eine Wohnungsgeberbestätigung aus. Die Verlegung des Lebensmittelpunktes wird durch den Aufenthaltsgrund Ihrer Mieter:innen gerechtfertigt, die beispielsweise für eine vorübergehende berufliche Tätigkeit nur für einen befristeten Zeitraum umziehen. 

Darüber hinaus gibt es auch für das Zeitwohnen je nach Kommune möglicherweise weitere Vorgaben zu beachten, die wir unten für Sie zusammengefasst haben.

Wer regelt die Zweckentfremdung?

Mit der Änderung des Grundgesetzes im Jahr 2006 wurde den Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich der Zweckentfremdung von Wohnraum übertragen. Fast alle Bundesländer haben seither ein Zweckentfremdungsverbots- oder Wohnraumschutzgesetz erlassen oder stellen aktuell Überlegungen dazu an. 

Auf Basis dieser Landesgesetze können wiederum Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt eigene Verordnungen oder Satzungen erlassen, um die Zweckentfremdung im Detail zu regeln. Das führt dazu, dass sich die Rechtslage zwischen Bundesländern und auch zwischen Kommunen unterscheiden kann. Diese kommunalen Regelungen können von den Kommunen fortlaufend angepasst und jederzeit abgeändert werden. Wir von Wunderflats helfen Ihnen dabei, den Überblick für Ihre Kommune/Stadt zu behalten.

In der Regel muss die zweckfremde Nutzung von Wohnraum bei der jeweils zuständigen Behörde angemeldet und eine Genehmigung dafür beantragt werden. Die Genehmigung kann üblicherweise nur im Ausnahmefall erteilt werden, wenn ein öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse das öffentliche Interesse am Erhalt des Wohnraums überwiegt. Ein solches öffentliches Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn der Wohnraum an einen Kindergarten vermietet werden soll. Ein schutzwürdiges privates Interesse wäre beispielsweise, wenn Ihre wirtschaftliche Existenz durch das Zweckentfremdungsverbot gefährdet ist. In vielen Städten wird die Erteilung einer Genehmigung außerdem davon abhängig gemacht, dass angemessener Ersatzwohnraum geschaffen oder eine Ausgleichszahlung geleistet wird.

Wie erfahren Behörden von zweckentfremdeten Wohnungen?

Je nach Kommune erfahren die Behörden auf unterschiedliche Art von dem Verdacht auf zweckentfremdeten Wohnraum. In einigen Städten wie Berlin und München gibt es Meldeplattformen, die zum Beispiel von Nachbar:innen genutzt werden können. Außerdem beschäftigen Kommunen Mitarbeiter:innen, die beispielsweise über Plattformen wie Airbnb gezielt nach zweckentfremdetem Wohnraum suchen und verdächtige Wohnungen überprüfen.

Was passiert, wenn gegen Regelungen zur Zweckentfremdung verstoßen wird?

Eine ungenehmigte Zweckentfremdung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Höhe der Bußgelder kann sich je nach Kommune deutlich unterscheiden von 50.000 bis zu 500.000 € pro Verstoß beziehungsweise Wohneinheit betragen. 

Hat die Kommune eine Zweckentfremdung festgestellt, muss die Wohnung darüber hinaus üblicherweise wieder zum dauerhaften Wohnen zur Verfügung gestellt werden. 

Wie geht Wunderflats mit der Zweckentfremdung um?

Wohnungen, die über Wunderflats angeboten werden, sind nicht für Urlaube oder kurze Aufenthalte bestimmt. Wunderflats bietet keine Wohnungen für touristische oder medizinische Zwecke an. Bei Wunderflats geht es um tatsächliches Wohnen, genauer das Wohnen auf Zeit in möblierten Wohnungen. Als Vermieter:in bieten Sie mit Wunderflats Menschen die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit ihren Lebensmittelpunkt an einen anderen Ort zu verlegen und dort bequem ein Zuhause zu finden. Wenn Sie die Vorgaben Ihrer Kommune beachten, stellt diese Art der Vermietung keine Zweckentfremdung von Wohnraum dar.

Bei Wunderflats achten wir gemeinsam mit Ihnen als Vermieter:in darauf, dass alle Kriterien für tatsächliches Wohnen erfüllt sind. Je nach Stadt liegt die Mindestmietdauer bei ein bis sechs Monaten. Auch wenn in Ihrer Stadt gesetzlich keine Mindestmietdauer vorgeschrieben ist, empfehlen wir, Ihre Wohnung mindestens für einen vollen Monat zu vermieten und eine monatliche Miete zu vereinbaren. Dafür stellen wir für Sie einen anwaltlich geprüften Mietvertrag zur Verfügung. Dieser ist dann auf die Dauer des Aufenthaltsgrundes Ihrer Mieter:innen befristet. Wir prüfen und verifizieren den Aufenthaltsgrund Ihrer potenziellen Mieter:innen, um Mietverhältnisse zu touristischen Zwecken auszuschließen. Außerdem stellen wir mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sicher, dass Ihre Mieter:innen beim Meldeamt der Kommune ihren Wohnsitz in der Wohnung anmelden können sowie Briefkasten und Klingel beschriften dürfen.

Welche Regelungen gelten in meiner Stadt? 

Die Regelungen zur Zweckentfremdung sind je nach Ort unterschiedlich. Ob in Ihrer Gemeinde ein Zweckentfremdungsverbot besteht, können Sie in der Regel über eine Suchanfrage im Netz oder bei der zuständigen Behörde erfahren: Zum Beispiel beim Amt für Wohnen, der Bauaufsicht oder dem Bezirksamt.

Eine Übersicht über die Regelungen zur Zweckentfremdung in Bezug auf Wohnen auf Zeit für die sieben größten deutschen Städte sowie für Bonn und Aachen haben wir auf unserem Blog in deutscher Sprache zusammengestellt. Wenn Sie hierzu Fragen haben oder um eine Auskunft auf Englisch bitten, wenden Sie sich gerne an realestate@wunderflats.com 

Zweckentfremdungskonform möbliert Vermieten auf Zeit mit Wunderflats 

Über 36.000 Vermieter:innen nutzen Wunderflats bereits, um ihre möblierte Wohnung zweckentfremdungskonform zu vermieten. Über Wunderflats können Sie Ihre möblierte Wohnung im Vergleich zur kurzfristigen Ferienvermietung sicher und unkompliziert zum Zeitwohnen vermieten. 

Finden Sie hier auch eine konkrete Gegenüberstellung zu Airbnb vs. Wunderflats: Vermietungsportale im Vergleich.

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Bitte beachten Sie: Die Inhalte dieser Seite wurden zu Ihrer Information erstellt und die Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek mit der Überprüfung der rechtlichen Korrektheit beauftragt. Eine Rechtsberatung ersetzt dieser Eintrag jedoch nicht. Für Rechtsberatung in Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Anwaltskanzlei. Mit über 400 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren an acht Standorten in Deutschland kann Ihnen die Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek schnell weiterhelfen. Kontaktieren Sie Herrn Dr. Marcus Georg Tischler, unseren Wunderflats Ansprechpartner vor Ort. Er verbindet Sie mit dem:der passenden Expert:in der Sozietät, der:die sich um Ihr individuelles Anliegen kümmert, wenn Sie einen Auftrag erteilen.

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(Ursprünglich veröffentlicht am 11.09.2020)

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