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Wohnraumzweckentfremdung in Köln

Im Folgenden fassen wir für Sie die Regelungen zur Zweckentfremdung in Bezug auf Wohnen auf Zeit in Köln zusammen.

Wie ist die Zweckentfremdung in Köln geregelt?

Auf Grundlage des „Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen“ (Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG) regelt die Wohnraumschutzsatzung der Stadt Köln vom 30.06.2021 das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. In ihrer derzeitigen Fassung ist die Wohnraumschutzsatzung bis zum 30. Juni 2026 gültig. 

Welche Besonderheit gibt es in Köln für möbliertes Wohnen auf Zeit?

In Nordrhein-Westfalen trat am 01.07.2021 das „Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen“ (Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG) in Kraft. Die Stadt Köln hat daraufhin ihre bestehende Verordnung angepasst. Sie hat den Geltungsbereich der landesweiten Satzung sogar erweitert. Unter anderem um die Ergänzung, dass Zeitwohnen auch als Zweckentfremdung gelten soll. Dies steht nach Rücksprache mit unseren Anwält:innen eindeutig im Widerspruch zur Landesregelung und ist gemäß § 12 Abs. 1 S.3 WohnStG unzulässig.

Da das Landesrecht über der Kölner Kommunalsatzung steht, bedeutet das: Gemäß Landesrecht ist Zeitwohnen weiterhin zulässig. Sie können also rechtmäßig Ihre möblierten Wohnungen auf Zeit über Wunderflats vermieten. 

Wann benötige ich in Köln eine Genehmigung für die Vermietung meiner möblierten Wohnung?

Für die tage-, wochen- oder monatsweise Vermietung Ihrer Wohnung mit einer Mietdauer unter drei Monaten müssen Sie sich in Köln eine behördliche Genehmigung einholen. Sie benötigen eine Wohnraum-Identitätsnummer, die Sie hier beantragen können. Im Wohnraumstärkungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Kurzzeitvermietung nicht weiter definiert. In der Auslegung des Gesetzes wird deutlich, dass eine korrekte Wohnraumnutzung bei einer Mindestmietdauer von drei Monaten beginnt. Das Land NRW orientiert sich dabei deutlich an dem Vorgehen der Stadt Hamburg. 

Zuständige Behörden in Köln

Für Fragen zur Zweckentfremdung von Wohnraum ist in Köln das Amt für Wohnungswesen zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Köln.

Möbliert Vermieten auf Zeit mit Wunderflats in Köln

In Köln nutzen bereits tausende Vermieter:innen Wunderflats, um ihre möblierte Wohnung zweckentfremdungskonform zu vermieten. Über Wunderflats können Sie Ihre möblierte Wohnung im Vergleich zur kurzfristigen Ferienvermietung sicher und unkompliziert zum Zeitwohnen vermieten. Finden Sie hier auch eine konkrete Gegenüberstellung zu Airbnb vs. Wunderflats: Vermietungsportale im Vergleich.

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Bitte beachten Sie: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar – die Inhalte wurden ausschließlich zu Ihrer Information erstellt. Da wir als Plattform agieren, können und dürfen wir zwar unsere Einschätzungen teilen, Ihnen aber keine rechtlich bindende Empfehlung für Ihr individuelles weiteres Vorgehen geben.

(Ursprünglich veröffentlicht am 11.09.2020)

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