EN
DE
FR

Hundehaltung in der Mietwohnung: Mietgesetze, die Sie kennen sollten

Wie regelt der Gesetzgeber die Hundehaltung in der Mietwohnung? Worauf sollten Vermieter:innen achten? Diese und viele weitere Fragen werden im folgenden Beitrag ausführlich beantwortet.

Deutschland ist ein Land der Hundeliebhaber. 2022 lebten rund 10,6 Millionen Hunde in deutschen Haushalten. Dementsprechend sollten sich Vermieter:innen darauf einstellen, früher oder später auf vierbeinige Untermieter:innen zu treffen. Hierbei kommen möglicherweise einige Fragen auf, vom Erhalt des Inventars bis hin zum Umgang mit der Nachbarschaft.

Wie regelt der Gesetzgeber die Hundehaltung in der Mietwohnung? Worauf sollten Vermieter:innen achten, wenn Sie Mieter:innen mit Hunden beherbergen und ist es überhaupt zulässig, Hundehaltung generell im Mietvertrag zu verbieten? Diese und viele weitere Fragen werden im folgenden Beitrag ausführlich beantwortet.

Allgemeine Klauseln gegen die Hundehaltung sind ungültig

Um es direkt vorwegzunehmen: Ein generelles Haustierverbot ist laut Bundesgerichtshof unzulässig (BGH VII ZR 10/92). Das bedeutet, dass solch eine Klausel im Mietvertrag vor Gericht keinen Bestand hat. 

Dennoch finden sich vermehrt Mietklauseln wie „Die Hunde- und Katzenhaltung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters“ im Mietvertrag wieder. Mieter:innen sind bei solchen Klauseln dazu verpflichtet, ihre künftigen Vermieter:innen um Erlaubnis zu fragen. 

Die Erlaubnis darf bei Haustieren wie Hunden oder Katzen jedoch nicht einfach grundlos verweigert werden, sondern bedarf einer sorgfältigen Abwägung aller Interessen. Beispielsweise ist es nicht möglich, Mieter:innen den Hund zu verweigern, wenn andere Familien jahrelang dieselbe Rasse in ihrer Wohnung halten.

Wann dürfen Vermieter:innen die Hundehaltung verbieten?

Vermieter:innen dürfen die Hundehaltung verbieten, jedoch bedarf es hierbei einer besonderen Begründung. Zu den Begründungen zählen unter anderem:

  • Allergien und Gesundheitsprobleme: Wenn andere Mieter:innen im Gebäude an schweren Allergien leiden, die durch Hundehaare oder -speichel verschlimmert werden könnten, haben Vermieter:innen das Recht, die Hundehaltung aus Rücksicht auf die Gesundheit anderer Mieter:innen zu verbieten.
  • Lärmbelästigung: Hunde können gelegentlich Lärm verursachen, sei es durch Bellen oder Spielen. Wenn der Hundelärm andere Mieter:innen stört und zu Konflikten führt, könnten Vermieter:innen die Hundehaltung einschränken oder verbieten.
  • Gefährdung der Bausubstanz: Große oder aktive Hunde können zu Schäden an Türen, Böden oder anderen Einrichtungen führen. Wenn Vermieter:innen befürchten, dass die Hundehaltung das Mietobjekt beschädigt, kann die Haltung von Hunden unter Umständen verboten werden.
  • Versicherungsbedingungen: In einigen Fällen könnten die Versicherungsbedingungen des Vermieters oder der Gebäudeversicherung die Hundehaltung einschränken oder verbieten. Dies kann besonders bei bestimmten Hunderassen oder -größen der Fall sein.

Sie möchten Ihre Wohnung mit Wunderflats vermieten? Mehr Informationen in unseren Beitrag: Eine möblierte Wohnung auf Zeit vermieten: 4 Vorteile

Der Hund bewegt sich frei im Garten: Was können Vermieter:innen unternehmen?

Auch wenn Vermieter:innen die Hundehaltung in der Mietwohnung nicht immer unterbinden können, darf das Mietverhältnis unter gewissen Umständen fristlos gekündigt werden, beispielsweise, wenn die Hausordnung nicht eingehalten wird. 

In einem Urteil aus dem Jahre 2020 (VIII ZR 328/19) entschied beispielsweise der Bundesgerichtshof, dass die fristlose Kündigung der Bewohner:innen einer Villa in Berlin rechtmäßig war, da sie ihre beiden Hunde entgegen der Hausordnung und trotz wiederholter Abmahnungen auf dem Grundstück des Hauses haben laufen lassen. Zu den öffentlichen Flächen zählt ebenfalls ein Kinderspielplatz.

Mieter:innen stehen ebenfalls in der Schuld, wenn durch Hunde Schäden an Ihrer Immobilie oder dem Inventar entstehen. Wenn diese Schäden über ein normales Maß der Abnutzung hinausreichen, müssen Mieter:innen hier ebenfalls zahlen.

Mehr Informationen zur Hausordnung im folgenden Beitrag: Die Hausordnung: worauf Sie bei der Wohnungsvermietung achten sollten.

Lohnt sich eine Hausrats- oder Haftpflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung für Hundehalter:innen, um potenzielle Schäden abzudecken, die der Hund Dritten oder Gegenständen zufügen könnte. Eine Haftpflichtversicherung deckt in der Regel alle Schäden ab, die der Hund verursacht, sei es an Personen oder an fremdem Eigentum. Hierzu zählen beispielsweise Schäden durch Bissverletzungen, Zerstörung von Gegenständen, die Verursachung von Unfällen und mehr.

Dementsprechend könnten Vermieter:innen dazu neigen, Hundehalter:innen im Mietvertrag zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu verpflichten. Jedoch ist hier Vorsicht geboten: Vermieter:innen haben kein Recht, eine Versicherung für ihren Hausrat von ihren Mieter:innen zu verlangen. Eine solche Klausel hätte vor Gericht keinen Bestand. Sechs Bundesländer haben jedoch in ihren Hundegesetzen Paragrafen erlassen, die eine Hundehaftpflichtversicherung gemäß Alter und Rasse vorschreiben, was Vermieter:innen einen gewissen Schutz bietet. 

Dennoch wird Vermieter:innen empfohlen, eine eigene Hausratversicherung abzuschließen, um sich gegen Schäden jeder Art abzusichern. Die entstehenden Kosten können auf Ihre Miete addiert werden. Selbstverständlich ist dies nur dann sinnvoll, wenn die erhöhten Kosten nicht die Wettbewerbsfähigkeit der Immobilie einschränken.

Mehr Informationen zu den Rechten und Pflichten von Vermieter:innen.

Einfacher vermieten mit Wunderflats

Vermieter:innen fehlt häufig das nötige Fachwissen, um rechtskonform zu handeln oder rechtskräftige Mietverträge zu erstellen. Hier kommt Wunderflats ins Spiel. Wunderflats erleichtert Ihren Mietalltag, vom Inserat, über die Akquise neuer Mieter:innen bis hin zu rechtssicheren und individuellen Mietverträgen, die Ihre Interessen schützen.

Mit Wunderflats haben Sie gleich mehrere Möglichkeiten, um Ihre Wohnung zu vermieten:

  • Wunderflats ist die schnelle und sichere Lösung für Vermietende, die ihre Immobilien selbst verwalten möchten.
  • Wunderflats Plus eignet sich für Vermietende, die eine professionelle Immobilienverwaltung suchen.

Haben Sie weitere Fragen? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter: vermieten@wunderflats.com.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar – die Inhalte dieser Seite wurden ausschließlich zu Ihrer Information erstellt. Da wir als Plattform agieren, können und dürfen wir zwar unsere Einschätzungen teilen, Ihnen aber keine rechtlich bindende Empfehlung für Ihr individuelles weiteres Vorgehen geben.

 

Facebook
Twitter
LinkedIn

Share:

More Posts