EN
DE
FR

Möblierte Wohnung, was gehört dazu?

Was ist eine möblierte Wohnung, was gehört dazu? Wenn Sie ihre Wohnung möbliert vermieten möchten, stehen Sie vor der Frage, welche Ausstattungsgegenstände von Ihren Mieter:innen erwartet werden.
Möblierte Wohnung, was gehört dazu? Ein Wohnzimmer mit Möbeln

Was ist eine möblierte Wohnung, was gehört dazu? Wenn Sie Ihre Wohnung möbliert vermieten möchten, stehen Sie vor der Frage, welche Ausstattungsgegenstände von Ihren Mieter:innen erwartet werden und was Sie tun können, um Ihre Mietrendite zu maximieren. Im folgenden Beitrag geben wir Antwort auf diese und weitere Fragen.

Möblierte Wohnungen liegen im Trend. Laut Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wurden zwischen 2009 und 2014 im Schnitt etwa 3,5% der Wohnungen möbliert angeboten, während es im Jahr 2021 bereits über 13% waren. In Zahlen sind dies rund 140.000 erfasste Wohnungen.

Möblierte Wohnungen liefern eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Mieter:innen brauchen sich nicht um die Einrichtung kümmern und können die angebotenen Wohnungen bereits häufig ab einer Mietzeit von wenigen Monaten beziehen, für mehr Flexibilität, Privatsphäre und ein Wohngefühl wie in den eigenen vier Wänden. Vermieter:innen können auf der anderen Seite höhere Mietpreise aufgrund anderer Rahmenbedingungen verlangen.

Was ist eine möblierte Wohnung?

Begriffe wie „Voll-“ oder „Teilmöblierung“ werden immer geläufiger, da sich immer mehr Mieter:innen für möblierte Wohnungen entscheiden, oft in Kombination mit einem Wohnen-auf-Zeit-Modell. Doch was genau gehört eigentlich zu einer möblierten Wohnung? Um es vorwegzunehmen: Es gibt keine eindeutige Antwort.

Ein möblierter Mietvertrag entspricht BGB § 535 und unterliegt denselben Rechten wie ein unmöblierter Mietvertrag. Eine spezifische gesetzliche Liste möblierter Gegenstände gibt es ebenfalls nicht in Deutschland. 

Dementsprechend handelt es sich um ungeschützte Begriffe, die subjektiv interpretiert werden und je nach Vermieter:in und Vereinbarung variieren können. Dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass es keine Richtlinien oder Standards gibt.

Hier können wir von den allgemeinen Anforderungen ausgehen, die Mieter:innen an möblierte Wohnungen stellen. Typische Einrichtungsgegenstände sind Betten, Tische, Stühle, Schränke, Sofas, Lampen und Küchengeräte. Möblierte Wohnungen mit Vollausstattung sind praktischerweise bezugsfertig, sodass Mieter:innen komplett ohne zusätzliche Gegenstände auskommen können.

Im Vergleich zu den meisten Hotels bieten möblierte Wohnungen in den meisten Fällen auch Kochgelegenheiten an, sodass sich Mieter:innen komplett wie zu Hause fühlen können, ganz gleich, wo sie sich befinden.

Was gehört in eine möblierte Wohnung?

Wenn Sie eine Wohnung als möbliert vermieten, sollte Ihre Wohnung alle wesentlichen Einrichtungsgegenstände enthalten. Hierzu zählen unter anderem:

  • Schränke
  • Tische/Stühle
  • Garderobe
  • Sitzgruppe im Wohnzimmer
  • Lampen
  • Küche
  • Waschvorrichtungen
  • Gardinen
  • Bett oder Schlafgelegenheit

Zusätzliche Gegenstände wie Geschirr, Besteck, Bettwäsche und elektronische Geräte zählen dagegen nicht zu den wesentlichen Einrichtungsgegenständen für eine möblierte Wohnung. Wenn Sie dagegen Ihre Wohnung als voll möbliert bzw. mit Vollausstattung vermieten, gehen Ihre Mieter:innen davon aus, dass alle Gegenstände vorhanden sind. 

Folgende Utensilien sollten ebenfalls in einer voll ausgestatteten Wohnung vorhanden sein:

  • Eine schnelle Internetverbindung
  • Reinigungsutensilien wie Besen, Staubsauger und Putzmittel
  • Gut ausgestattete Küche: Kaffeemaschine, Mikrowelle, Wasserkocher, Geschirrspüler, Töpfe, Pfannen, Geschirr und Besteck
  • Saubere Bettwäsche und Handtücher.
  • Ausreichend Toilettenpapier und Müllbeutel
  • Haartrockner

Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Es ist wichtig, alle Ihre zur Verfügung gestellten Gegenstände aufzulisten, damit potenzielle Mieter:innen von Anfang an wissen, was sie erwartet und Sie Ihre Wohnung gleichzeitig bestmöglich vermarkten können.

Bei Wunderflats können potenzielle Mieter:innen die Wohnung nach Optionen wie Waschmaschine, Trockner, Balkon, Geschirrspülmaschine, Schreibtisch oder Arbeitsfläche, TV, Aufzug und Barrierefreiheit filtern, um nur einige zu nennen. Somit wissen Ihre Mieter:innen genau, was Sie erwartet und sind auch häufig bereit, die Wohnung auf Zeit selbst ohne vorherige Besichtigung zu mieten. 

Die nächste Frage, die sich stellt, lautet, welche Einrichtungsgegenstände den Mietpreis beeinflussen können.

Was steigert den Mietpreis Ihrer möblierten Wohnung?

Ein Großteil der Mieter:innen entscheidet sich für möbliertes Wohnen in Kombination mit einem Wohnen-auf-Zeit-Modell, für ein Höchstmaß an Flexibilität und ein Heimatgefühl in der Ferne. Dementsprechend sollten Vermieter:innen ihre Wohnungen mit allen nötigen Gegenständen versehen, um das beste Wohnerlebnis zu gewährleisten. Dies schlägt sich selbstverständlich auch auf den Mietpreis nieder.

Wenn Sie Ihre Wohnung beispielsweise mit Küche anbieten, sollte zumindest eine Spüle, Kochplatten, ein Backofen sowie ein Kühlschrank vorhanden sein. Dies gilt als allgemeiner Konsens bei der Ausstattung einer Küche in einer Mietwohnung. Eine eigene, funktionale und ansprechende Küche ist besonders wichtig, da Sie somit Ihre Wohnung auf Zeit von regulären Hotels unterscheiden können.

Hochwertige, ansprechende Sofa oder ähnliche Sitzgelegenheiten laden zum Entspannen und Wohlfühlen ein. Ein großer Fernseher kann den Gesamteindruck weiter erhöhen. Sorgen Sie zudem in jedem Raum für ausreichend Beleuchtung. Tischlampen, Stehlampen oder Deckenlampen sind gute Optionen, um für ein luxuriöses und gleichzeitig gemütliches Ambiente zu sorgen. 

Viele Mieter:innen sind zudem bereit, höhere Mietpreise für einen eigenen Büroraum in der Wohnung zu bezahlen.

Erfolgreich vermieten mit Wunderflats 

Wunderflats hilft Ihnen dabei, Ihre möblierte Wohnung auf Zeit so einfach, sicher und profitabel wie möglich zu vermieten. Schnelle Buchungsprozesse und verifizierte Mieter:innen (geprüftes Angestelltenverhältnis und Einkommen) sorgen für Sicherheit und Transparenz bei allen Beteiligten. Der Erfolg gibt uns recht: Eine Auslastungsrate von über 95% zeigt, dass sowohl Mieter:innen als auch Vermietende von möblierten Wohnungen auf Zeit profitieren.

Mit Wunderflats haben Sie gleich mehrere Möglichkeiten, um Ihre Wohnung zu vermieten:

  • Wunderflats ist die schnelle und sichere Lösung für Vermietende, die ihre Immobilien selbst verwalten möchten.
  • Wunderflats Plus eignet sich für Vermietende, die eine professionelle Immobilienverwaltung suchen.

Haben Sie weitere Fragen? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter: vermieten@wunderflats.com.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar – die Inhalte dieser Seite wurden ausschließlich zu Ihrer Information erstellt. Da wir als Plattform agieren, können und dürfen wir zwar unsere Einschätzungen teilen, Ihnen aber keine rechtlich bindende Empfehlung für Ihr individuelles weiteres Vorgehen geben.

Share:

More Posts