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Ende des Mietverhältnisses: Verpflichtungen für Vermietende und Mietende

Das Ende des Mietverhältnisses ist beim Wohnen auf Zeit deutlich geregelt. Im folgenden Beitrag werden alle wichtigen Verpflichtungen beider Seiten aufgeführt.

Das Ende eines Mietverhältnisses ist beim Wohnen auf Zeit deutlich geregelt und endet automatisch und ohne Kündigung zum angegebenen Datum im Mietvertrag. Vermietende und Mietende müssen keine zusätzliche Kündigung aussprechen. 

Wenn ein Mietvertrag endet, haben sowohl Vermieter:innen als auch Mieter:innen bestimmte Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten. Diese Verpflichtungen stellen einen reibungslosen Übergang sicher und sorgen für Transparenz und Sicherheit bei allen Beteiligten. 

Im folgenden Beitrag werden alle wichtigen Verpflichtungen beider Seiten aufgeführt.

Verpflichtungen für Vermieter:innen

Beim Auszug tragen Vermieter:innen bestimmte Verpflichtungen, um einen geordneten und reibungslosen Übergang sicherzustellen. Diese Verpflichtungen umfassen die Überprüfung der Mietwohnung sowie die Abwicklung der Mietkaution. Ein Übergabeprotokoll hält den Zustand der Mietwohnung zum Zeitpunkt der Übergabe fest.

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Rückgabe der Kaution

Vermieter:innen sind dazu verpflichtet, die Kaution an die Mieter:in zurückzugeben, abzüglich etwaiger Kosten für Schäden, die über einen normalen Verschleiß hinausreichen, ausstehende Mietzahlungen oder andere vereinbarte Gebühren. Bei der Rückgabe der Mietkaution gibt es keinen gesetzlich festgehaltenen Zeitrahmen, wobei 3 bis 6 Monate der Norm entsprechen.

Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, sollten Vermieter:innen versuchen, die Rückgabe der Mietkaution so schnell wie möglich durchzuführen, um die Wartezeit von Mieter:innen zu verkürzen.

Wichtig: Laut § 551 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Mieter:innen auch die Zinsen erhalten, die sich möglicherweise während der Mietdauer angesammelt haben.

Sie möchten mehr über die Mietkaution erfahren? Dann lesen Sie unsere Artikel hier.

Objektbesichtigung

Vermieter:innen führen häufig eine abschließende Objektbesichtigung mit Anwesenheit der Mieter:in durch, um den Zustand der Mietwohnung zu bewerten. Etwaige Schäden, die über normalen Verschleiß hinaus während der Mietzeit aufgetreten sind, können zu diesem Zeitpunkt dokumentiert werden.

Die Zeit für die Wohnungsrückgabe sollte, wenn nicht anders besprochen, am Ende des Mietvertrages stattfinden. Sollte die Übergabe früher stattfinden, ist die Einwilligung der Mietenden erforderlich.

Es ist empfehlenswert, wenn sowohl Vermieter:in als auch Mieter:in einen Zeugen zur Übergabe mitbringen, um sich gegen etwaige Unstimmigkeiten abzusichern. Wenn das Objekt nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben wird, sollten Beweisfotos angefertigt und die Mängel im Übergabeprotokoll festgehalten werden. 

Mehr Informationen zu den Rechten und Pflichten von Vermieter:innen.

Übergabeprotokoll

Vermieter:innen sollten beim Ein- und Auszug ein Übergabeprotokoll erstellen, das den Zustand aller Einrichtungsgegenstände und der Wohnung im Allgemeinen auflistet. Bei der Übergabe am Ende des Mietvertrages sollten eventuelle Schäden oder Veränderungen vermerkt werden, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Darüber hinaus kann auch ein Schlüsselübergabeprotokoll sinnvoll sein, um die Übergabe aller Schlüssel zu dokumentieren. 

Antworten auf alle Fragen zu Schlüsselübergabe und Schlüsselübergabeprotokoll.

Verpflichtungen für Mieter:innen

Beim Auszug aus einer Mietwohnung haben Mieter:innen ebenfalls bestimmte Verpflichtungen, die von der Reinigung der Wohnung bis hin zur Durchführung von Reparaturen reichen können.

Reinigung und Reparaturen

Mieter:innen müssen die Mietwohnung in sauberem und gut gepflegtem Zustand hinterlassen. Dies umfasst Reinigungsarbeiten, kleinere Reparaturen und die Behebung von Schäden, die über einen normalen Verschleiß hinausreichen.

Eigene Einbauten in der Wohnung, wie beispielsweise eine Einbauküche, müssen ebenfalls entfernt werden. Eine mögliche Übernahme durch Vermieter:in oder Nachmieter:innen muss bereits im Vorfeld geklärt werden. 

Es besteht weiterhin der Irrglaube, dass Mieter:innen am Ende des Mietverhältnisses zu Schönheitsreparaturen oder Renovierungen verpflichtet sind. Diese Verpflichtung besteht jedoch nur, wenn dies vorher im Vertrag festgehalten wurde. Eine normale Abnutzung, beispielsweise Kratzer an der Tür oder verfärbte Fugen, gelten nicht als Mangel und müssen laut BGB 538 nicht von den Mietenden behoben werden.

Wohnungs- und Schlüsselübergabe

Mieter:innen sind dazu verpflichtet, bei der abschließenden Objektbesichtigung mit Vermietenden zusammenzuarbeiten und ein geeignetes Übergabedatum zu finden. In den meisten Fällen ist dies am letzten Tag des Mietvertrages, kann jedoch auch früher stattfinden, wenn sich Mieter:in und Vermieter:in einig sind. 

Am Tag der Übergabe sollten Mieter:innen alle von ihnen verursachten Schäden mitteilen, die durch die Nutzung entstanden sind. Mieter:innen sollten am Ende des Mietverhältnisses zudem alle Schlüssel an Vermieter:in oder die Hausverwaltung zurückgeben. 

Weitergabeadresse

Mieter:innen sollten Vermietenden eine Weitergabeadresse mitteilen, damit eventuelle Korrespondenz, einschließlich der Rückgabe der Kaution oder anderer wichtiger Dokumente, zugestellt werden kann.

Falls Mieter:innen zu diesem Zeitpunkt keine eigene Adresse besitzen, genügt auch die Adresse von Verwandten oder Freunden, damit Vermieter:innen eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme haben.

Mehr Informationen finden Sie in unseren Tipps für eine reibungslose Wohnungsübergabe.

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