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Zweckentfremdung von Wohnraum: was Sie zum Verbot wissen sollten

Ein Überblick über die Relevanz der Zweckentfremdung von Wohnraum für Sie als Vermieter:in von möblierten Wohnungen auf Zeit.
Wohnungen mit Balkon. Ein Überblick über die Relevanz der Zweckentfremdung von Wohnraum für Sie als Vermieter:in von möblierten Wohnungen auf Zeit

Für Vermieter:innen mit möblierten Wohnungen hat die Vermietung auf Zeit Vorteile. Die größten Vorteile von mittelfristigen Mietverträgen (1-12 Monate) sind Flexibilität, die Möglichkeit, die Wohnung selbst zu nutzen und weniger Einschränkungen, wenn Sie sich zum Verkauf entschließen. In vielen deutschen Städten wird der Wohnraum jedoch immer knapper, so dass die Kommunen ein Zweckentfremdungsverbot einführen, über das der Vermieter:in informiert sein sollte.

In diesem Artikel führen wir in das Thema Zweckentfremdung ein und erklären, wie Sie als Vermieter:in von möblierten Wohnungen auf Zeit betroffen sein können.

Was ist ein Zweckentfremdungsverbot?

Das Zweckentfremdungsverbot ist ein Gesetz zur Bekämpfung der Wohnungsknappheit durch Zweckentfremdung, wenn Wohnraum zu anderen Zwecken als dem dauerhaften Wohnen genutzt wird, z. B. als Büro, Praxis oder zur Vermietung als Ferienwohnung. Hier finden Sie weitere Beispiele dafür, was unter Zweckentfremdung fällt, in unserem Artikel zur Wohnraumzweckentfremdung bei möblierten Wohnen auf Zeit.

Wo gelten Gesetze zur Zweckentfremdung von Wohnraum?

Das Zweckentfremdungsverbot ist nicht nur zwischen Bundesländer unterschiedlich, sondern auch Städten und Gemeinden, je nachdem, wie angespannt der Wohnungsmarkt ist. Jede Gemeinde hat ihre eigenen Verordnungen und Satzungen, in denen die Zweckentfremdung detailliert definiert ist. Das bedeutet, dass die Gesetze, nach denen Sie Ihre Immobilie vermieten, von Ihrem Wohnort abhängen. Es ist wichtig, sich zu informieren, was in Ihrer Gemeinde als Zweckentfremdung gilt, da dies eine Ordnungswidrigkeit sein kann.

Ist die Anmietung durch Wunderflats ein Verstoß gegen Zweckentfremdung?

Im Fall von uns gilt es nicht als Zweckentfremdung von Wohnraum, eine möblierte Wohnung für eine begrenzte Zeit zu vermieten, da Wohnraum auf längere Zeit angeboten wird. Allerdings ist der Hauptmieter in der Wohnung gemeldet (anders als bei einer Ferienwohnung), so dass beim Einzug unbedingt eine Bestätigung des Wohnungsgebers über die Ummeldung ausgestellt werden muss.

Wie schützt mich Wunderflats vor Zweckentfremdung?

Wir helfen Ihnen dabei, alle Kriterien zu erfüllen und den Anforderungen Ihrer Gemeinde gerecht zu werden. Dazu gehört die Erstellung von anwaltlich und behördlich geprüften Mietverträgen. Wir passen die Verträge an die Mindestmietdauer in Ihrer Stadt an und überprüfen den Grund für einen Aufenthalt bei den Personen, die die Wohnung mieten wollen. Schließlich sorgen wir mit unseren Geschäftsbedingungen auch dafür, dass Ihre Wohnung als Erstwohnsitz angemeldet wird.

Die kurzfristige Vermietung hat viele Vorteile, aber es ist wichtig, dass Sie die Gesetze zur Zweckentfremdung von Wohnraum verstehen und wissen, wie sie für den Ort gelten, an dem Sie Ihre Immobilien vermieten. Zusätzlich sind wir hier, um zu helfen und das Vermieten so leicht und angenehm wie möglich zu machen.

Wünschen Sie sich mehr Unterstützung? Wunderflats hilft Ihnen gerne bei der Vermietung Ihrer möblierten Wohnung. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an support@wunderflats.com, oder erstellen Sie direkt ein Inserat auf Wunderflats.com.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar – die Inhalte dieser Seite wurden ausschließlich zu Ihrer Information erstellt. Da wir als Plattform agieren, können und dürfen wir zwar unsere Einschätzungen teilen, Ihnen aber keine rechtlich bindende Empfehlung für Ihr individuelles weiteres Vorgehen geben.

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